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Busse für bedrohende SMS

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Eigentlich wollte eine junge Frau einer Kollegin per Handy eine Nachricht schicken. Doch sie vertat sich in der Nummer, so dass die Nachricht bei einem Kollegen landete. Dieser antwortete der jungen Frau und ihrer Freundin sofort: mit Drohungen und Beleidigungen. «I schlitze di uf», schrieb er beispielsweise, und «i massakriere di».

Die Frauen reichten Strafanzeige gegen den 23-Jährigen ein. Doch wollte die Freiburger Staatsanwaltschaft den Fall nicht weiterverfolgen, da nicht unzweifelhaft ersichtlich war, an welchem Datum die Unterhaltung stattgefunden hatte, und welches die Mobilfunknummern der Beteiligten waren. Auch blieb offen, ob ein Bild, auf dem sich ein Mann ein Messer an den Hals hält, im Rahmen dieser Unterhaltung ausgetauscht worden war. Die Frauen wehrten sich gegen die Nichtanhandnahme, das Kantonsgericht gab ihnen Recht: Es fand, einige der Handy-Nachrichten wiesen «eindeutig drohenden und/oder ehrverletzenden Charakter» auf (die FN berichteten).

Nun hat Staatsanwältin Christiana Dieu-Bach den Mann mittels Strafbefehl verurteilt. Wegen Drohung und Beschimpfung erhält er eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen; die Probezeit läuft über zwei Jahre. Zudem muss er 500 Franken Busse bezahlen. njb

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