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Busse für defekte Bremsen

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat einen Landwirt aus dem Saanebezirk mittels Strafbefehl wegen eines Verstosses gegen die Strassenverkehrsordnung verurteilt. Der 55-Jährige war im Juli dieses Jahres mit seinem Traktor von Tafers in Richtung Düdingen unterwegs. Am Traktor hatte er einen Anhänger befestigt, der nicht registriert war. Als er in Düdingen von der Hauptstrasse links in die Industriestrasse abbiegen wollte, brach die Verbindung zwischen Traktor und Anhänger – der Anhänger wurde abgekuppelt. Er machte sich selbstständig, überquerte die Fahrbahn, rollte auf das Trottoir und von dort wieder zurück au die rechte Fahrspur. Dort setzte er seine Irrfahrt noch etwa 100  Meter fort und kollidierte dabei mit mehreren Verkehrsschildern. Erst an der Einfahrt zur Autobahn A 12 in Richtung Bern stoppte ihn das Geländer.

Wie es im Strafbefehl heisst, ergab die technische Überprüfung des Anhängers, dass dessen Bremsen defekt waren.

Der Mann muss eine Busse von 400  Franken bezahlen. Ihm wurden auch die Verfahrenskosten auferlegt, so dass die Rechnung schliesslich auf 1408 Franken lautet.

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