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Busse für Täter und Opfer

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Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat einen Autofahrer verurteilt, der am 26. März einen Velofahrer angefahren hatte. Der 45-jährige Mann war in der Stadt Bulle kurz nach dem Mittag rückwärts aus einer Parklücke auf die Strasse gefahren und hatte dabei übersehen, dass hinter ihm ein Velo die Strasse entlangkam. Es kam zu einem Zusammenstoss zwischen der hinteren rechten Flanke des Autos und dem Lenkrad des Zweiradfahrers. Der Autofahrer wurde nun gebüsst, weil er gegen die Verkehrsregeln verstossen hat. Er muss neben den Verfahrenskosten eine Busse von 400 Franken bezahlen; total macht dies einen Betrag von 766 Franken.

Doch auch den verunfallten Velofahrer hat die Staatsanwaltschaft verurteilt. Es stellte sich nämlich heraus, dass er sich zum Zeitpunkt des Unfalls unter Alkoholeinfluss befand: 0,31 mg/l. Er wurde wegen Trunkenheit am Steuer gebüsst. Da er zudem im Dezember 2016 beim Schwarzfahren erwischt worden war, hat die Staatsanwaltschaft die Busse auf 600 Franken angesetzt. Zusammen mit den Verfahrenskosten lautet die Rechnung insgesamt auf 966 Franken.

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