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Busse statt Geldsegen

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Am 12. August 2014 wollte ein Mann am Bankomaten am Bahnhof in Courtepin Geld beziehen. Jedoch vergass er die 200 Franken am Geldautomaten der Freiburger Kantonalbank. Als er sich dessen bewusst wurde und wenige Augenblicke später zurückkehrte, war das Geld nicht mehr dort, am Bankomaten stand bereits der nächste Kunde. Auf Nachfragen des vergesslichen Herrn antwortete dieser, er habe das Geld weder genommen noch etwas Verdächtiges gesehen–,obwohl er die 200 Franken eingesteckt hatte. Der Geschädigte reichte daraufhin Anzeige ein.

Nun hat Staatsanwalt Marc Bugnon den 46-jährigen Mann per Strafbefehl wegen geringfügiger unrechtmässiger Aneignung verurteilt. Er muss eine Busse von 500 Franken bezahlen. Hinzu kommen Gebühren, Dossierkosten und weitere Auslagen von ingesamt 355 Franken. rb

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