Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Busse wegen Fahrens mit Schlafmittel

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Eine Autofahrerin war an einem Septemberabend 2018 in Marly von der Strasse abgekommen. Sie hatte in einer Kurve die Herrschaft über ihr Fahrzeug verloren, die Signalisation überfahren und war ausserhalb der Strasse zum Stehen gekommen. Als die Autofahrerin später von der Polizei befragt wurde, sagte sie, dass sie sich nicht mehr erinnern könne, was sie im Auto gemacht habe. Und sie gab zu, an jenem Abend, rund drei Stunden vor dem Vorfall, Schlafmittel eingenommen zu haben. Das bestätigten auch Tests der Polizei.

Die Staatsanwaltschaft verurteilte die Frau nun per Strafbefehl wegen Verletzung der Verkehrsregeln und Fahrens in fahruntüchtigem Zustand. Sie muss eine Busse von 2000 Franken bezahlen. Zudem erhält sie eine bedingte Geldstrafe von insgesamt 10 800 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren.

nas

 

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema