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Busse wegen Verkaufs «falscher» Cuchaules

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In der Lidl-Filiale in Düdingen sind Cuchaules verkauft worden, die die AOP-Anforderungen nicht erfüllten. Ein Mitglied der Geschäftsleitung wurde deshalb per Strafbefehl verurteilt.

Die Cuchaules sind den Freiburgerinnen und Freiburgern heilig: Das musste auch ein Mitglied der Geschäftsleitung von Lidl Schweiz erfahren. Weil sie den Verkauf einer Backware in der Lidl-Filiale Düdingen mit dem Stempel «Cuchaule» aus dem Berner Jura nicht unterbunden hatte, wurde die Person von der Freiburger Staatsanwaltschaft per Strafbefehl zu einer Busse von 500 Franken verurteilt. Hinzu kommen 195 Franken Verfahrenskosten. Das zeigt, dass die Behörden den Schutz von Freiburger Produkten ernst nehmen.

Wer Backwaren unter dem Namen Cuchaule verkauft, muss sich seit Mai 2020 an die AOP-Rezeptur halten. Wer die Zertifizierung für AOP-Cuchaules erhalten will, verpflich­tet sich laut dem Branchenverband dazu, für das traditionelle Freiburger Safranbrot ausschliesslich Freiburger Mehl, Milch, Butter und Eier zu verwenden. Den Herstellern wurde eine Übergangsfrist von zwei Jahren gewährt, um die Produktion der Backwaren anzupassen oder deren Verkauf unter dem Namen Cuchaules einzustellen.

Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (LSVW) wurde im Mai 2020 bei einer Inspektion auf den Fall in Düdingen aufmerksam und meldete ihn im August der Staatsanwaltschaft.

Die Frist vergessen

Lidl bezeichnete den Fall als unglückliches Versäumnis.  Man habe nicht gemerkt, dass die Zweijahresfrist abgelaufen war. Laut Lidl erfüllten die verkauften Cuchaules die Anforderungen von AOP nur in einem Punkt nicht: Sie wurden nicht im Kanton Freiburg hergestellt. Jacques Chavaz, Präsident der Interprofession de la Cuchaule, begrüsste das Gerichtsurteil, von dem auch «die grosse Mehrheit der Akteure des Sektors» profitieren würden.

Lidl versicherte, dass die Situation sofort nach Kenntnisnahme durch das Management bereinigt worden sei. «Wir hatten tatsächlich vergessen, mit dem Inkrafttreten der Bestimmungen den Namen des Artikels zu ändern.» Laut Angélique Rime, Sprecherin des LSVW, wurden seit Mai in 14 weiteren Betrieben Verstösse im Zusammenhang mit dem Produkt verzeichnet.

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