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Bussen: 100 Franken gleich ein Tag Haft

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Wie das Amt für Massnahmenvollzug des Kantons Freiburg auf Anfrage den FN mitteilt, wurden im Jahr 2008 rund 4200 Verfügungen betreffend Umwandlung einer Busse in Haft bearbeitet. Diese Zahl sagt jedoch nichts aus über die Anzahl der davon betroffenen Personen, da eine Person mehrere Verfügungen erhalten kann und die Haftstrafe dabei in der Regel kumuliert wird. Grundsätzlich können nur Bussen und Geldstrafen in Haft umgewandelt werden, aber beispielsweise keine Steuerschulden oder andere Schulden. Vor der Inkraftsetzung des neuen Strafrechts auf den 1. Januar 2007 wurden jeweils 30 Franken Busse in einen Tag Haft umgewandelt. Seit dem 1. Januar 2007 wird der Umwandlungssatz von 100 Franken Busse gleich ein Tag Haft angewandt. Die Umwandlung wird durch einen Untersuchungsrichter verfügt. Theoretisch könnte nach dem Erhalt des Strafbefehls beim Polizeirichter ein Antrag auf Gemeinnützige Arbeit gestellt werden, so Untersuchungsrichter Beat Brechbühl. Dies ist auch nach Erhalt der Umwandlungsverfügung in Haft möglich, aber nur, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen massgeblich verschlechtert haben. Ein Tag Haft würde in diesem Fall mit vier Stunden gemeinnütziger Arbeit abgegolten. Im Gefängnis Bellechasse kostet ein Tag Haft im Durchschnitt 300 Franken. Zieht man die wirtschaftliche Leistung von Häftlingen und Personal in den gefängniseigenen Betrieben ab, kommt man laut Anstaltsdirektor Philippe Tarin auf einen Nettobetrag von 150 Franken. hw

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