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Bussen für Halter von frei laufenden Hunden

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Ein Hund hatte im vergangenen Winter in einem Greyerzer Dorf für Aufruhr gesorgt. Er streunte mehrmals frei durch den Ort und biss einen Mann in die Wade. Ein anderer Mann beschwerte sich bei der Polizei, weil der Hund nachts belle und sein Geschäft auf seinem Grundstück verrichte.

Die Polizei schaute beim Besitzer des Hundes vorbei. Dabei kam heraus: Dieser weilte während mehrerer Monate im Ausland. Er hatte seinen Hund während dieser Zeit in der Obhut seines Mieters gelassen. Der Mieter hatte selbst auch einen Hund. Dieser war aber in der Tierdatenbank Amicus und bei der Gemeinde nicht registriert.

Der Mieter gab zu, die Hunde mehrmals morgens unbeaufsichtigt rausgelassen zu haben – unter anderem zu jener Zeit, als der Mann gebissen worden war. Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Mieter nun per Strafbefehl, weil er die Hunde nicht unter Kontrolle hatte, ihnen nicht genügend Auslauf gegeben und seinen Hund nicht in der Datenbank eingetragen hatte. Er muss eine Busse, Dossierkosten und Gebühren von insgesamt 567 Franken bezahlen.

Zu einem Hundebiss kam es im Frühling auch im Sensebezirk. Dort erwischte ein Hund einen Spaziergänger an der Hand – der Mann blutete und begab sich in ärztliche Behandlung. Noch am selben Tag erstattete er Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung. Die Hundebesitzerin gab bei einer Befragung an, den Hund erst seit wenigen Tagen zu besitzen, weshalb er noch nicht auf alle Befehle reagiere – und seine Vorgeschichte nicht zu kennen.

Weil sie den Hund trotzdem habe frei laufen lassen, sei sie ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen, hält die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl gegen die Frau fest. Dies gelte insbesondere, da noch andere Hunde vor Ort gewesen seien. Die Staatsanwaltschaft verurteilte die Hundehalterin zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen à je 70 Franken mit zwei Jahren Probezeit sowie einer Busse von 300 Franken. Sie muss zudem Dossierkosten, Gebühren und Auslagen in der Höhe von 375 Franken zahlen.

Die Frau sagte, dass ihr Hund künftig nur noch mit Maulkorb auf Spaziergänge mitkommen dürfe.

nas

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