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Bussenaktion am Plaffeienmarkt

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plaffeien Es ist vom Gesetz her nicht erlaubt, auf einem Trottoir zu parkieren und so dem Fussgänger die sichere Passage zu versperren. Das wissen eigentlich auch die Autofahrer, die ihr Fahrzeug am Plaffeienmarkt jeweils entlang der Gemeindestrasse ins Bruchbühl abstellen. Diese zentrale Parkiergelegenheit wurde auch fleissig genutzt, als das Quartier gewachsen ist. Im Wissen, dass an Markttagen Ausnahmezustand herrscht, haben die kommunalen Behörden dies toleriert. Seit letztem Mittwoch ist die Lage anders: Ohne Vorwarnung hat die Polizei etwa 20 dieser Trottoir-Parkierer gebüsst. Der Gemeinderat, der die Reklamationen der Betroffenen entgegennehmen musste, protestiert gegen das Vorgehen und versteht nicht, warum vorgängig nicht das Gespräch gesucht wurde. Die Polizei hingegen verteidigt die Aktion: Der Beamte habe nur seine Pflicht getan. im

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