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CannaBioland: Fortsetzung folgt bestimmt

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CannaBioland: Fortsetzung folgt bestimmt

Staatsrechtliche Beschwerden ans Bundesgericht sind bereits angekündigt

Das erste Urteil im Hanf-Fall Litzistorf ist gefällt worden. Es wird allerdings kaum das letzte sein. Denn sowohl Markus Meuwly, Anwalt von Armin Käser, wie auch Jean-Pierre Egger haben angekündigt, das Verfahren weiterzuziehen.

Von Imelda Ruffieux

Markus Meuwly war vom Urteil im Grunde nicht überrascht. Er hatte erwartet, dass hier ein Exempel statuiert werden soll, wie er gestern in Tafers erklärte. Zwar habe es in den letzten Monaten und Jahren einige Urteile, auch vor Bundesgericht, gegeben, trotzdem handle es sich beim CannaBioland um den grössten Fall in der Schweiz. Dieses Urteil sei deshalb mit grosser Spannung erwartet worden, führte er aus. In Tafers wurden im Vergleich zu anderen Fällen denn auch recht hohe Strafen ausgesprochen. In bisherigen Hanffällen überstieg das Urteil selten 18 Monate Gefängnis.

Beschwerde ans Bundesgericht

Auch nicht überrascht zeigte sich der Anwalt des Litzistorfer Hanfbauers über den Umstand, dass das Gericht sämtliche von ihm genannten Verfahrensfehler nicht berücksichtigt hat. Er kündigte an, dass er nach Absprache mit seinem Klienten eine staatsrechtliche Beschwerde ans Bundesgericht einreichen werde.

Es geht dabei um den in der letzten Woche gefällten Entscheid des Kantonsgerichts Freiburg, den Antrag von Meuwly um Ausstand von Gerichtspräsident Reinold Raemy und den vier Amtsrichtern abzulehnen. Der Anwalt hatte den Ausstand verlangt, nachdem bekannt geworden war, dass der Gerichtspräsident im Besitz eines brisanten Sitzungsprotokolls war und dieses nicht zu den Akten gelegt hatte.

In der besagten Sitzung ging es um eine Zusammenkunft von Vertretern der Staatsanwaltschaft, der Polizei, der Untersuchungsrichter, der Bezirks- und Kantonsgerichte, bei welcher der Fall CannaBioland Litzistorf diskutiert wurde. Nach Meinung von Meuwly kam dies einer Vorverurteilung gleich.

Er rechnet sich gute Chancen aus, mit seiner Beschwerde vor Bundesgericht Recht zu bekommen, denn gemäss Gesetz genügt bereits der Anschein eines Zweifels, dass jemand befangen sein könnte, um einem Ausstandsbegehren zu entsprechen.

Verfahren mit Käser wiederholen

Ausserdem hat Markus Meuwly angekündigt, er werde beim Kantonsgericht einen Antrag auf Wiedereinsetzung des Verfahrens stellen. Armin Käser habe am Prozess aus Gesundheitsgründen nicht teilnehmen können (er ist in Südamerika verunfallt) und habe deshalb das Recht, dass sein Fall, zumindest teilweise, wieder aufgerollt werde.

Der Anwalt fand es unbegreiflich, wie sich das Gericht auf den Bundesgerichtsentscheid von Ende März 2000 stützen konnte. Da bis anhin noch keine Gesetzgebung im Zusammenhang mit dem umstrittenen THC-Gehalt existiert, hatte das Bundesgericht bei der Verurteilung eines Hanfkissen-Produzenten einen Grenzwert aus dem Landwirtschaftsgesetz herangezogen. Demnach unterliegt jedes Hanfkraut und jedes Hanfprodukt, das einen THC-Gehalt von über 0,3 Prozent aufweist, dem Betäubungsmittelgesetz; egal, um welche Hanfsorte es sich handelt. Diesen Gedankengang hatte bereits die Staatsanwaltschaft am Montag in ihrem Plädoyer dargelegt. Meuwly hegte Zweifel, ob man einen Grenzwert aus zivilrechtlichen Bestimmungen einfach so ins Strafrecht kopieren könne.

Ein Rekurs und zwei Beschwerden

Auch Jean-Pierre Egger wird sein Urteil – 24 Monate Gefängnis sowie Widerruf der im Wallis ausgesprochenen dreimonatigen bedingten Strafe – nicht ohne weiteres akzeptieren. Er stellte nach der Urteilsverkündung ebenfalls einen Rekurs ans Kantonsgericht in Aussicht.

Ausserdem will der Anwalt auch beim Bundesgericht mit zwei Beschwerden vorstellig werden. Zum einen geht es ihm darum, dass er während des Grossteils des Verfahrens keinen amtlichen Vertreter hatte, weil sein Pflichtverteidiger am zweiten Verhandlungstag sein Mandat niedergelegt hatte. Zum anderen bemängelt er ebenfalls die Entscheidung bei seinem Ausstandsgesuch, die seiner Meinung nach vom Kantonsgericht nicht richtig beurteilt worden ist.

Gerichtspräsident Reinold Raemy hat bei der Urteilsverkündung einzelne Punkte des Entscheids begründet. Den Antrag auf Verschiebung habe das Gericht abgelehnt, da es ihm seltsam vorgekommen sei, dass jemand kurz vor einem so wichtigen Termin in die Ferien nach Südamerika reist. Das Gericht sah dies als Versuch an, das Verfahren erneut zu verzögern. Auch das Verhalten von Jean-Pierre Egger und seine unbegründete Abwesenheit an einem Verhandlungstag, als er zu gewissen Vorfällen befragt werden sollte, bemängelte das Gericht.

Gegen Schluss der Verhandlung waren noch einige Anträge hängig. Gerichtspräsident Raemy verlor auch einige Worte darüber, warum die Begehren abgelehnt worden sind.

Neben der mehrfachen Zuwiderhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz kommt bei Egger im Urteil noch die mehrfache Beschimpfung, vor allem gegen Untersuchungsrichter Carlo Bulletti zum Tragen. Das Gericht hat Armin Käser neben den Betäubungsmittel-Delikten auch wegen Freiheitsberaubung, versuchter Nötigung, Fahren in angetrunkenem Zustand, mehrfacher Vereitelung einer Blutprobe sowie weiteren Strassenverkehrsdelikten verurteilt.

Das beschlagnahmte Geld, 47 000 Franken bei Egger, 29 000 bei Käser sowie das gemeinsame Bankkonto von 151 000 Franken wird eingezogen. Die konfiszierten Betäubungsmittel sollen gemäss Urteil eingezogen und vernichtet werden. Eine Busse wurde keine ausgesprochen, wie dies von der Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Inge Waeber, verlangt worden war. Dafür sollen die beiden eine Ersatzforderung an den Staat von 1,2 Mio. (Käser) bzw. 215 000 Franken (Egger) bezahlen.

Die dritte Angeklagte

Fast vergessen worden war im Fall CannaBioland die dritte Angeklagte, die vor Gericht krankheitshalber nicht erschienen ist. Die ehemalige Angestellte des CannaBio-Vertriebs in Kreuzlingen wurde wegen Gehilfenschaft zur Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen mehrfacher Zuwiderhandlung gegen ebendieses Gesetz zu 30 Tagen Gefängnis bedingt auf zwei Jahre verurteilt. Das Gericht legte auch fest, dass von den Gerichtskosten von 20 500 Franken je 10 000 Franken die beiden Hauptangeklagten und 500 Franken die dritte Angeschuldigte übernehmen muss.

Hanfanbau –
wie weiter?

Am Schluss der CannaBioland-Verhandlung stellt sich die Frage, wie sich nach diesem Urteil all die übrigen Hanfbauern verhalten sollen. Untersuchungsrichter André Piller hatte im April angekündigt, dass er in diesem Jahr keine Hanfernte zulassen wolle, wenn der Anschein besteht, dass die Pflanzen für die Gewinnung von Betäubungsmitteln missbraucht werden. Die Landwirte müssen jetzt wohl damit rechnen, dass Proben ihrer Produkte entnommen werden. Ist der THC-Gehalt über 0,3 Prozent, werden sie allenfalls mit einer amtlich angeordneten Vernichtung rechnen müssen.

Nach der gestrigen Urteilsverkündung empörte sich ein Angestellter von Armin Käsers Betrieb in Bösingen darüber, dass kein Mensch über die ungewisse Zukunft der Angestellten rede. «Wenn sonst irgendwo ein Betrieb geschlossen werden muss, setzen sich auch verschiedene Stellen ein, um zu retten, was noch zu retten ist. Und in Litzistorf steht nicht gerade ein kleiner Betrieb auf der Kippe. Derzeit sind rund 70 Personen beschäftigt», meinte er. im

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