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CannaBioland-Prozess zum Dritten

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CannaBioland-Prozess zum Dritten

Das Strafgericht des Sensebezirks nimmt die Verhandlung im Hanf-Fall heute wieder auf

Nach zweimaligem Verschieben steht der Fall «CannaBioland» seit heute Morgen erneut auf dem Programm des Strafgerichts Sense in Tafers. Den beiden Hauptangeklagten Armin Käser und Jean-Pierre Egger wird mehrfache Zuwiderhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen. Armin Käser wird heute aber wieder nicht vor Gericht erscheinen.

Von IMELDA RUFFIEUX

Noch ist nicht klar, ob in den kommenden Tagen eine inzwischen Jahre dauernde Strafsache vor Gericht ein vorläufiges Ende finden wird. Bereits zweimal musste der CannaBioland-Prozess verschoben werden, jetzt nimmt das Strafgericht des Sensebezirks unter dem Vorsitz von Reinold Raemy einen neuen Anlauf.

Allerdings wird erst heute Morgen entschieden, ob die Verhandlung wie geplant stattfinden kann, denn wie sich gestern herausstellte, hat Armin Käser in Südamerika einen Unfall erlitten. Er legt ein ärztliches Zeugnis vor, dass er ein Schädeltrauma erlitten hat und für zwei Wochen nicht transportfähig ist. Gemäss Reinold Raemy wird erst heute Morgen über den Ablauf der Verhandlung entschieden.

Mit 2,5 Hektaren angefangen

Ihren Ursprung genommen hat die «Strafsache Hanf» vor bald sechs Jahren. Damals hatte Armin Käser begonnen, auf dem Bauerngut in Litzistorf bei Bösingen Hanf anzupflanzen, und zwar die Sorte Cannabis sativa. In den ersten beiden Jahren erfolgte der Anbau im Auftrag der Hanfvertriebsfirma Swiss Hemp Trading Company (SWIHTCO), die dem Anwalt Jean-Pierre Egger gehört. 1996 gründeten sie eine einfache Gesellschaft mit dem Namen CannaBioland, bei der beide gleichberechtigte Partner wurden. Armin Käser sollte bei diesem Abkommen für den Anbau besorgt sein, während Jean-Pierre Egger für die Vermarktung dieses Naturhanfs verantwortlich war.

Der Anbau des Hanfs auf rund 2,5 Hektaren stiess in der Region auf grosse Beachtung – nicht nur bei der Bevölkerung, sondern auch bei den Behörden. Sie vermuteten, dass die Produkte aus Litzistorf andere Verwendung finden als normale landwirtschaftliche Erzeugnisse. Ermittlungen hatten ergeben, dass verschiedene Kunden auf dem Hof Hanfblätter käuflich erworben hatten, mit der Absicht, sich diese rauchend zu Gemüte zu führen.

Die Staatsanwaltschaft ordnete deshalb Anfang September 1996 eine Einvernahme von Armin Käser an. Gleichzeitig wurde auf dem Hof in Bösingen eine Durchsuchung veranlasst. Neben Bargeld wurden getrocknetes Hanfkraut, Hanfstauden sowie weitere Hanfprodukte wie Tee, Öl und Kissen beschlagnahmt – insgesamt rund 55 Kilo. Gegen Armin Käser wurde eine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet.

Zweite Durchsuchung 1997

Ein Jahr später wurde in Litzistorf munter weiter Hanf angebaut, diesmal auf rund 5,6 Hektaren Land. Deshalb wurde auf Anordnung von Untersuchungsrichter Carlo Bulletti Anfang Juni 1997 eine neue Polizeiaktion mit 25 Beamten durchgeführt. Sie kamen mit Lastwagen, um sämtliche Hanfprodukte, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, zu beschlagnahmen.

Die Bilanz: 3,5 Tonnen Hanfprodukte verschwanden in den Lagerräumen der Behörden. Die Absicht, an diesem Tag auch die Hanffelder umzupflügen und die Ernte zu vernichten, konnte nicht umgesetzt werden. Der junge Landwirt schaltete einen Anwalt ein, und dieser reichte einen Rekurs ein, der die Sache vereitelte.

Die Polizei gab damals gegenüber den Medien bekannt, dass man einen internationalen Handel mit Hanfprodukten vermute – Hanfprodukte, die für den Drogenkonsum und -handel missbraucht würden. Die Ermittlungen mit ausländischen Behörden, namentlich aus Deutschland, hätten diesen Verdacht erhärten lassen, liess Carlo Bulletti verlauten.

Bei Armin Käser stiess dieser Gewaltakt auf Unverständnis: Er habe nach dem letzten «Besuch» der Behörden mehrfach nachgefragt, was ihm zur Last gelegt werde, und nie eine Antwort erhalten. Seit ihm die Produktion von Drogen vorgeworfen wurde, registrierte er von seinen Kunden jeweils Namen und Alter. Ausserdem liess er sie eine Erklärung unterschreiben, dass sie den erworbenen Hanf nicht zu Betäubungsmittelzwecken missbrauchen. Überzeugt, kein Unrecht begangen zu haben, machte der Sensler Landwirt weiter. Ein paar Monate später, im August 1997, veranstaltete er einen Tag der offenen Tür, an dem auch frische Pflanzen und Hanftee verkauft wurden.

Was ist legal?

Der Streitpunkt bei der Frage nach der Legalität von Hanf dreht sich vor allem um den sogenannten THC-Gehalt. THC (Tetrahydrocannabinol) ist ein Halluzinogen – je höher der Gehalt einer Hanfplanze ist, desto stärker ist die Rauschwirkung des daraus gewonnenen Betäubungsmittels. Laut Gesetz ist es verboten, Pflanzen anzubauen oder zu vertreiben, die als Betäubungsmittel missbraucht werden könnten. Aber das Bundesgesetz legt nicht genau fest, ab welchem THC-Gehalt Hanf vom Naturheilprodukt in die Illegalität von Drogen rutscht. Bei der Razzia vom 5. Juni 1997 in Litzistorf wurden den beschlagnahmten Produkten mehrere Proben unternommen. Die Analyse ergab einen THC-Gehalt von 0,8 bis 7,2 Prozent – genügend also, um aus einem Päckchen Hanftee mehrere Joints zu drehen.

Mit diesen Untersuchungen und weiteren Ermittlungen begründete die Staatsanwaltschaft die Anklage gegen Armin Käser und Jean-Pierre Egger. Der Präsident der Vereinigung der Schweizer Hanffreunde hat bis heute immer wieder bestritten, gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen zu haben.

Seine Ware habe er nicht für den Drogenhandel oder -konsum gekauft, sondern als Rohstoffprodukt mit verschiedenen möglichen Verwendungszwecken. Seit ungefähr zwei Jahren ist im Übrigen das Verhältnis zwischen Egger und seinem frühren Geschäftspartner getrübt. Jean-Pierre Egger hat gegen den Bösinger Hanfanbauer eine Klage wegen Unterschlagung (zwei bis drei Mio. Franken zu Ungunsten des Vereins der Schweizer Hanffreunde) eingereicht.

Mit Spannung erwartet

Der CannaBioland-Prozess sorgt nicht nur im Kanton Freiburg für grosses Aufsehen. Gerade weil bis jetzt noch kein Bundesgerichtsentscheid über die kritische Höhe des THC-Gehaltes vorliegt, erwartet man vom Strafgericht in Tafers eine wegweisende Entscheidung für ähnlich gelagerte Fälle.

Bereits am 11. Oktober 1999 war der Gerichtssaal in Tafers für die Angelegenheit CannaBioland reserviert. Der Prozess konnte damals aber nicht wie geplant begonnen werden, weil der Angeklagte Armin Käser krankheitshalber der Verhandlung fernblieb. In der Folge war ein neuer Termin vereinbart worden: der 21. März 2000. Aber auch hier konnte der für mehrere Tage vorgesehene Anlass nicht wie vorgesehen durchgezogen werden. Die beiden Anwälte von Armin Käser hatten unmittelbar vor Verhandlungsbeginn ihr Mandat niedergelegt.

Nicht Streit mit ihrem Mandanten hatte André Clerc und Joachim Lerf zu diesem Schritt bewogen, sondern die verbalen Attacken des zweiten Angeklagten, Jean-Pierre Egger. Dieser hatte gegen André Clerc eine Standesbeschwerde eingelegt, weil Clerc gleichzeitig mit dem Cannabis-Bauern Käser auch den Chef der Freiburger Drogenfahndung, Paul Grossrieder, verteidigen wollte.

Keine getrennten Verfahren

Dem Anwalts-Kollegen Lerf warf der streitbare Egger vor, dieser habe Käser zur Begehung von Vermögensdelikten ermuntert. Die beiden Anwälte verlangten deshalb vor Gericht, dass die beiden Verfahren, «Käser» und

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