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Cannabis: Teufelskraut oder Heilmittel?

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Cannabis: Teufelskraut oder Heilmittel?

38 Monate Freiheitsentzug oder Freispruch: Plädoyers im CannaBioland-Prozess

Haben die beiden Angeklagten im Hanf-Prozess in Kenntnis der Rechtslage mit Betäubungsmitteln gehandelt oder sind die Pflanzen aus Litzistorf ungefährlicher Bauernhanf? Das Strafgericht Sense entscheidet heute den Cannabis-Fall. Das Urteil wird mit Spannung erwartet, weil es für die zukünftige Einstufung des Hanfs als Heilmittel oder Teufelskraut entscheidend ist.

Von IMELDA RUFFIEUX

Seit bald zwei Wochen wird am Strafgericht des Sensebezirks in Tafers der Fall CannaBioland behandelt. Gestern standen die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der beiden Parteien auf dem Programm. Die juristischen und gesellschaftlichen Fragen rund um den Hanf-Anbau-Betrieb in Litzistorf wurden über sieben Stunden lang erörtert.

Unterschiedliche Anträge

Die Schlussanträge für das Strafmass gehen erwartungsgemäss in ganz unterschiedliche Richtungen. Fast hätte man annehmen können, dass die Parteien über ganz verschiedene Fälle sprechen. Die Staatsanwaltschaft sieht es als gegeben, dass die beiden Angeklagten mehrfach gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen haben und dabei gewerbsmässig vorgegangen sind. Inge Waeber, Substitutin der Staatsanwältin, fordert für den Hanfbauern aus Litzistorf, Armin Käser, eine Freiheitsstrafe von 38 Monaten, eine Busse von 25 000 Franken sowie eine Ersatzforderung an den Staat von 1,2 Mio. Franken.

Für den zweiten Angeklagten, Anwalt Jean-Pierre Egger, der sich am Prozess selbst verteidigt, setzte Inge Waeber die Latte etwas tiefer. Sie beantragte eine Gefängnisstrafe von 28 Monaten, eine Busse von 20 000 Franken und eine Ersatzforderung an den Staat von 215 000 Franken. Ausserdem forderte sie, dass die bedingte Strafe von drei Monaten, die gegen Egger in einem Verfahren im Wallis ausgesprochen worden war, widerrufen wird.

Freispruch für Käser gefordert

In eine ganz andere Richtung gingen die Anträge der beiden Anwälte. Markus Meuwly, Anwalt des krankheitshalber abwesenden Armin Käser, verlangte für seinen Klienten einen Freispruch vom Vorwurf, gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen zu haben. Er verlangte, dass die Behörden sämtliche beschlagnahmten Produkte wieder aushändigen müssen, dass die Kontosperren aufgehoben werden und dass der Kanton die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.

Was die anderen Delikte – Verweigerung der Blutprobe, Fahren in angetrunkenem Zustand, Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz – betrifft, konnte Markus Meuwly den Ausführungen der Staatsanwaltschaft beipflichten und beantragte eine Gefängnisstrafe von drei Monaten. Beim Vorwurf der Nötigung und Freiheitsberaubung sprach er sich dafür aus, das Prinzip «Im Zweifel für den Angeklagten» walten zu lassen und seinen Mandanten freizusprechen.

Für Anwalt Jean-Pierre Egger war klar, dass der Prozess nur mit einem Freispruch enden kann – auch wenn er Zweifel daran hegte, dass es im Kanton Freiburg mit der Ehrlichkeit noch weit her sei.

Ein stolzes Geschäftsvolumen

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft zitierte in ihrem Plädoyer 18 Urteile, die in anderen Kantonen und vom Bundesgericht im Zusammenhang mit dem Anbau, Verkauf, Vertrieb und Konsum von Hanf und Hanfprodukten gefällt wurden. Das Gesetz spreche klar von einem Produktionsverbot von Abhängigkeit erzeugenden Stoffen. Sie sprach in ihren Ausführungen von einem gewerbsmässigen Handeln. Das Vorgehen von Käser und Egger, vor allem ihre offene Vorgehensweise, habe eine nicht zu unterschätzende Gefährdung vor allem für unerfahrene Jugendliche dargestellt. Die beiden seien sich bewusst gewesen, dass einige Kunden die Produkte einzig zum Zweck des Rauchens erworben haben, argumentierte sie. Sie hätten dieses Risiko bewusst auf sich genommen. Auch nach der Belehrung durch die Behörden hätten sie keine Einsicht gezeigt.

Sie gestand Armin Käser zu, dass er sich zumindest am Anfang von Egger als rechtskundiger Person habe beraten und vielleicht auch verleiten lassen, später habe er aber bewusst mit der Rauschmittel-Produktion weitergemacht.

Inge Waeber rechnete auch vor, dass das Geschäft mit dem Hanf ein sehr lukratives war. Zwischen Januar 1996 und Dezember 1998 sei ein Umsatz von über sechs Millionen Franken erzielt worden.

In den Niederungen der Freiburger Untersuchungsbehörden

Wesentlich kürzer, dafür mit sehr deutlich anklagenden Worten gegen die Vorgehensweise der Freiburger Justiz, trug Anwalt Markus Meuwly sein Plädoyer vor. Sein Hauptaugenmerk galt den verfahrensrechtlichen Fragen und er lud zu einem «mentalen Spaziergang in die Niederungen der Freiburger Untersuchungsbehörde» ein. Die Sitzung von Untersuchungsrichtern, Gerichtsbehörden und Polizeibeamten vom 14. Mai 1997 sei eine klare Absichtserklärung gewesen, den Bauernhanf in Freiburg zu verbieten. Es sei ein konkreter Entscheid gegen das CannaBioland gefällt worden, der einer Vorverurteilung gleichkomme. Er verglich die besagte Sitzung mit dem Szenario, dass vor der Fussball-EM eine Mannschaft, die Schiedsrichter und die Uefa zusammenkommen und bereits vor Austragung des ersten Spiels den Sieger bestimmen.

Akten der Hausdurchsuchungen aus dem Dossier entfernen

Als Folge dieser gravierenden Verletzung gebe es für das Gericht nur eine Möglichkeit, um die Glaubwürdigkeit der Freiburger Justiz noch zu retten, führte Markus Meuwly aus. Er verlangte, dass sämtliche Amtshandlungen als nichtig zu erklären sind, die in Zusammenhang mit den beiden Hausdurchsuchungen gemacht wurden, und dass diese Akten aus dem Dossier entfernt werden, da bei der Vorgehensweise alle Grundprinzipien der Strafrechtspflege verletzt wurden.

Auch in der Hauptverhandlung seien kapitale Fehler begangen worden. Rechtsanwalt Meuwly nannte die Ablehnung seines Vertagungsgesuchs, die Demission des Verteidigers von Jean-Pierre Egger und vor allem die Ablehnung aller Beweisanträge der Verteidigung.

Kampf für die Anerkennung
des Hanfkrauts

Jean-Pierre Eggers fast vierstündiger Vortrag war weniger ein Plädoyer denn eine Erinnerung an all das Herzblut, mit dem er in den letzten Jahren den Kampf für die Anerkennung des Hanfkrauts geführt hatte. Eingangs stellte sich der 52-jährige gebürtige Alterswiler selbst vor, indem er aus dem psychiatrischen Gutachten zitierte, das über ihn erstellt worden ist. Der ehemalige WWF-Anwalt bekannte sich zur Idee, der alten Kulturpflanze Hanf in der Schweiz wieder zu mehr Bedeutung zu verhelfen und legte dann Schritt für Schritt seine Aktivitäten, seine Werbekampagnen und seine Aktionen offen. Er zeigte, dass Hanf von vielen Fachleuten, Bundesämtern, Politikern und Organisationen als DIE Chance für die Landwirtschaft akzeptiert wurde, bevor die alten Vorurteile von gewissen Seiten wieder aufgerührt wurden.

Er wetterte in seiner gewohnt leidenschaftlichen Art über die falsche Terminologie, die im Umgang mit dem Hanfkraut verwendet wird, stellte klar, dass Hanf nicht gleich Haschisch und schon gar nicht gleich Marihuana ist. Er führte aus, dass Hanfkraut zwar eine Droge im Sinne eines Heilmittels, nicht aber ein Betäubungsmittel ist und dass das heute noch geltende Gesetz von 1951 Hanf als Rohmaterial zulässt. Erst wenn es zu Betäubungsmitteln verarbeitet werde, sei es verboten, betonte er. Im Gesetz stehe ke

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