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Carl-Alex Ridoré stellt sich quer für Einsicht in Dokumente zur Agy-Ebene

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Ein Theater in zahllosen Akten, das sich über mehr als zwei Jahre hinzieht: Der Oberamtmann verweigert dem VCS die Einsicht in ein Parkplatzkonzept. Und am Schluss kostet es den Kanton Freiburg 3000 Franken.

Alles begann harmlos: Prisca Vythelingum, die Generalsekretärin der Freiburger Sektion des VCS, fragte am 16. Februar 2019 beim Oberamt des Saanebezirks um Einsicht in Dokumente an. Sie war an ihrer Masterarbeit im Rahmen eines CAS in Raumplanung und Langsamverkehr.

Sie ging Fragen rund um die Verkehrs- und Parkplatzpolitik auf der Agy-Ebene bei Veranstaltungen nach – beispielsweise bei Spielen des Eishockeyklubs Gottéron und Veranstaltungen im Forum. Darum beantragte sie Einsicht in das Parkplatzkonzept, das eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Oberamtmanns Carl-Alex Ridoré erarbeitet hatte. 

Ein Antrag

Prisca Vythelingum reichte am 28. Februar als Privatperson einen Antrag auf Zugang zu offiziellen Dokumenten ein. Und damit wurde es kompliziert.

Einen Monat später antwortete der Oberamtmann, dass sein Amt das fragliche Dokument nicht habe identifizieren können. Auch habe die Arbeitsgruppe, die ihre Arbeit nach zwei Jahren Anfang 2012 eingestellt hatte, kein offizielles Parkkonzept erarbeitet. Vielmehr lägen die Fragen rund um das Parkieren bei den Organisatorinnen und Organisatoren der Veranstaltungen und bei den Gemeinden. 

Auf diese abschlägige Antwort hin stellte Prisca Vythelingum nicht mehr als Privatperson, sondern als VCS-Generalsekretärin ein Mediationsgesuch bei der Transparenzbeauftragten des Kantons Freiburg.

Eine Einigung

Im Mai 2019 einigten sich die Parteien darauf, dass der Oberamtmann Dokumente sucht, die im Zusammenhang mit der Mobilität und Parkfragen bei grösseren Anlässen auf der Agy-Ebene stehen – dies insbesondere bei Sportanlässen und Veranstaltungen im Forum Freiburg. 

Mitte Oktober übermittelte der Oberamtmann dem VCS die Baubewilligung vom Mai 2019 für das Parkhaus neben der Eishalle, eine geschwärzte Bewilligung für eine Veranstaltung im Forum Freiburg im Frühling 2019 und eine geschwärzte Bewilligung, die Gottéron für die Saison 2018/2019 erhalten hatte.

Ein Rekurs

Der VCS fand, dies entspreche nicht der Einigung, und reichte am 15. November einen Rekurs beim Kantonsgericht ein. Dieses befand jedoch im Mai 2020, das sei Sache der Transparenzbeauftragten. 

Am 8. Juni 2020 schickte der Oberamtmann der Transparenzbeauftragten gut zehn Bundesordner und einen USB-Stick, um online die Dokumente suchen zu können. Er wehrte sich, als die Transparenzbeauftragte diese Unterlagen dem VCS weitergeben wollte.

Eine zweite Mediation

Eine neue Mediationssitzung am 19. Juni brach die Transparenzbeauftragte ab; offenbar äusserte sich die Vertreterin des VCS in unangebrachten Worten. Die Mediation wurde für gescheitert erklärt. 

Ein Auftrag

Am 2. Juli forderte die Transparenzbeauftragte den Oberamtmann auf, den Zugang zum Park- und Sicherheitskonzept zu geben, das die Kantonspolizei im Februar 2019 validiert hatte, ebenso zum Mobilitätskonzept, dass die Polizei im Juli 2018 bestätigt hatte. Zudem beauftragte sie den Oberamtmann, eine Liste aller Dokumente zu erstellen, die dem Antrag des VCS entsprechen könnten. Dabei könne er sich zuerst auf das Jahr 2019 konzentrieren.

Der Oberamtmann befand jedoch in einem Schreiben vom 9. September, das entspreche einer neuen Anfrage und sei unzulässig, da das Gesuch über den Rahmen dessen hinausgehe, was das Kantonsgericht vorgesehen habe. Zudem seien die wiederholten Anträge des VCS missbräuchlich. Sie brächten einen enormen Arbeitsaufwand mit sich, was gerade in diesen Pandemiezeiten sehr schwierig für das Oberamt sei. 

Ein Gerichtsentscheid

Der VCS reichte Rekurs beim Kantonsgericht ein. Dieses hält in seinem nun publizierten Entscheid fest, dass die Behörden den Zugang zu Dokumenten gewähren und ihre Archivierung so ausrichten müssen, dass Dokumente rasch gefunden werden. Falls die Gesuchsteller wegen mangelnder Informationen ihre Anfrage nicht detailliert darlegen könnten, sei es an den Behörden, sie bei der Suche zu unterstützen.

Der VCS habe im Mai 2020 nicht ein neues Gesuch gestellt, sondern seine erste Anfrage präzisiert. Der VCS habe sich sogar zeitlich eingeschränkt sowie das Gesuch auf Gottéron und das Forum beschränkt, so das Gericht: «Man kann nicht von missbräuchlichen oder sich ändernden Gesuchen sprechen.»

Die Tatsache, dass der Oberamtmann in der Covid-19-Taskforce sei, reiche nicht als Grund, das Gesuch zurückzuweisen. Und es sei auch erstaunlich, wenn der Oberamtmann von einem enormen Arbeitsaufwand ausgehe; die Dokumente seien ja alle elektronisch erfasst und unter Schlagworten abgelegt. Zudem beschränke sich die Anfrage in einem ersten Schritt auf das Jahr 2019.

Das Kantonsgericht gibt darum dem VCS recht – und das Oberamt muss innert dreissig Tagen eine Liste jener Dokumente erstellen, die infrage kommen könnten.

Den Kanton kostets 3000 Franken

Verfahrenskosten erhebt das Kantonsgericht nicht; doch werden die Anwaltskosten des VCS entschädigt. Das kostet den Kanton Freiburg gut 3000 Franken.

Reaktionen

«Wir verfügen nicht über das gesuchte Dokument»

Prisca Vythelingum, Generalsekretärin der Freiburger Sektion des VCS, freut sich über den Gerichtsentscheid (siehe Haupttext). «Das Urteil des Kantonsgerichts ist ein starkes Zeichen für das Öffentlichkeitsgesetz, das der Zivilgesellschaft den Zugang zu behördlichen Dokumenten garantiert.» Das sei auch für weitere Dossiers wichtig. «Denn immer wieder verweigern uns Behörden den Zugang zu Dokumenten.» Der VCS habe schon mehrmals eine Mediation beantragen müssen, um an Informationen zu kommen.

Ganz anders sieht dies Carl-Alex Ridoré: «Ich habe dem VCS sehr viele Informationen geliefert – und vor allem immer wieder gesagt, dass wir auf dem Oberamt kein Parkplatzkonzept erstellt haben.» Das Oberamt werde nun die gewünschte Liste der Dokumente erstellen. «Dann wird der VCS sehen, dass wir nicht den Zugang verweigert haben, sondern schlicht nicht über das gesuchte Dokument verfügen.»

Im Herbst 2020 habe er die Prioritäten anders gesetzt: «Wir waren damals im schlimmsten Moment der Pandemie – es war für mich ausgeschlossen, jemanden zu beauftragen, Listen zu erstellen, als im Kanton Freiburg so viele Menschen starben wie nie zuvor in dieser Krise.»

Vythelingum hat ihre Masterarbeit über die Raumplanung auf der Agy-Ebene übrigens geschrieben – halt ohne den Teil über die Parkfrage. njb

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