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Castella durfte sich zum Gemeinderat Bulle äussern

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FDP-Staatsrat Didier Castella habe eine rote Linie überschritten: In einer Anfrage störte sich Grossrätin Kirthana Wickramasingam (SP, Bulle) an Aussagen, die Castella Anfang Jahr in zwei Westschweizer Medien über den Gemeinderat von Bulle gemacht hatte. Er sprach sich dabei gegen die Professionalisierung des Gemeinderats aus. Die Bürger von Bulle werden am 19. Mai darüber abstimmen. Wickramasingam schrieb von einer unzulässigen Einmischung und einem Nichtrespektieren der Gemeindeautonomie.

In seiner Antwort nimmt der Staatsrat seinen Regierungskollegen nun in Schutz. Er streicht heraus, dass Castella seine persönliche Meinung als Bürger geäussert habe und dies auch klar deklariert habe. Dass er den Medien Rede und Antwort stehe, entspreche den Erwartungen der Bevölkerung gegenüber einem gewählten Volksvertreter.

Die von der Grossrätin geforderte Zurückhaltungspflicht gebe es weder in der Bundesgesetzgebung noch in jener des Kantons Freiburgs.

Das Kollegialitätsprinzip innerhalb des Staatsrats gelte, wenn dieser einen Beschluss gefasst habe, was bezüglich des Gemeinderats Bulle aber nicht der Fall sei.

Gleich wie bei Fusionen

Die Funktionsweise der Gemeinden und ihrer Organisation falle in die Zuständigkeit von Castellas Direktion, heisst es weiter. Insofern habe er als Direktor das Recht, sich zu diesem Dossier zu äussern. Auch frühere Direktoren der Institutionen, der Land- und der Forstwirtschaft hätten regelmässig zu Gemeindefusionen Stellung bezogen. Das gehöre zu einer üblichen demokratischen Debatte und könne weder als Einmischung noch als Verletzung der Gemeindeautonomie interpretiert werden.

uh

 

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