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Chaletbesitzer dürfen Gästetafel anbieten

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Das Chalet La Vaji­lière in der Gemeinde Greyerz erhält von der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion eine Sonderbewilligung sowie vom Oberamt eine entsprechende Baubewilligung für eine Gästetafel. Dies teilen die beiden Behörden in einem Communiqué mit. Der Begriff «Gästetafel» bedeutet, dass das Chalet weder Gästezimmer anbieten noch eine Buvette betreiben darf. Das Chalet darf höchstens 30 Gäste empfangen. Die Gastgeber dürfen ihre Gäste nur auf Voranmeldung bewirten, und zwar das ganze Jahr über jeweils von Donnerstag bis Sonntagmittag sowie im Juli und August auch an den anderen Tagen. Darüber hinaus ist die Gästetafel an allen Winterabenden mit Vollmond offen. Weiter ist verlangt, dass die Gästetafel ein Esszimmer im familiären Rahmen und ein traditionelles Gericht mit Regionalprodukten bietet. Zudem erfolgt der Zugang zum Chalet ausschliesslich zu Fuss.

Das Chalet La Vajilière hat die Freiburger Behörden schon seit mehreren Jahren beschäftigt. 2013 hatte die kantonale Direktion eine Bewilligung zum Bauen ausserhalb der Bauzone sowie das Oberamt eine Baubewilligung erteilt. Gegen diese Bewilligungen ging eine Beschwerde beim Kantonsgericht ein. Die Richter hiessen diese gut und wiesen das Dossier an die Baudirektion zurück.

uh

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