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Chance für Kundschaft, Personal und Kleingewerbe

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Chance für Kundschaft, Personal und Kleingewerbe

Ja zum revidierten Handelsgesetz und zur Erhaltung von Arbeitsplätzen

Die am 18. Mai 2003 zur Abstimmung gelangende Teilrevision des kantonalen Gesetzes über die Ausübung des Handels bringt nicht nur rechtliche Klarheit, sondern beinhaltet auch einige Chancen für die Kundschaft, die Angestellten und das Detailhandelsgewerbe.

Von Markus Ith

Einleitend muss jedoch immer wieder festgehalten werden, dass es bei dieser Abstimmung nicht um die Arbeitsbedingungen, sondern um die Ladenöffnungszeiten geht. Die Bestimmungen des eidgenössischen Arbeitsgesetzes müssen ungeachtet der Öffnungszeiten und der Art des Betriebes eingehalten werden.

Eine Chance
für das Kleingewerbe

Heute haben viele Vertreter aus dem Kleingewerbe Angst, diese Liberalisierung der Öffnungszeiten bringe ihnen zusätzliche Konkurrenz, welcher sie nicht ohne zusätzlichen Personalaufwand entgegenhalten können. Im Gegenteil, wenn Bäckereien, Metzgereien usw. die Chance packen und die Tankstellenshops als echte Partner betrachten, können sie ihre Waren einem breiteren Publikum anbieten und dies erst noch, ohne dabei zusätzliche Arbeitsstunden zu investieren. Bereits heute arbeiten viele Betriebe mit den Shops ihrer Region zusammen und würden nur ungern auf diesen zusätzlichen Umsatz verzichten.

Es sind nicht diese Tankstellenshops, die notabene bereits existieren und nicht erst entstehen werden, sondern die grossen Einkaufszentren, die echten Konkurrenten des Kleingewerbes darstellen.

Ausserdem bedeutet die Annahme der Revision nicht, dass die Geschäfte länger offen haben müssen, aber es besteht danach die Möglichkeit, dass jeder Betrieb sich im Rahmen der Gesetzgebung den Bedürfnissen seiner Kundschaft anpassen kann.

Gegen den Abbau
von Arbeitsplätzen

Von den Gewerkschaften werden immer wieder die Arbeitsbedingungen des Verkaufspersonals ins Feld geführt, was aber gar nicht Gegenstand dieser Vorlage ist. Vielmehr gefährden die Gewerkschaften mit ihrer Ablehnung die bestehenden und ausserdem sehr gesuchten Arbeitsplätze, welche bei einem Nein zum Teil verloren gehen würden.

Arbeit zu Randzeiten
wird geschätzt

Die Erfahrung hat gezeigt, dass zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit schätzen, am Abend oder am Wochenende zu arbeiten. Es wäre dann schon interessant zu erfahren, wie die Gewerkschaften diesen Verlust ihren Mitgliedern erklären wollen.

Kommt noch hinzu, dass der Freiburgische Verband der Tankstellenshop-Inhaber (FVTSI) Verhandlungen zur Ausarbeitung eines Gesamtarbeitsvertrages vorgeschlagen hat, welche leider von den Gewerkschaften auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wurden.
Nebst diesen Chancen und der Tatsache, dass mit der Annahme auch die juristische Grundlage geschaffen wird, bedeutet diese Revision auch eine Anpassung an die veränderten Lebensgewohnheiten und die Wünsche der Kundschaft.

Es ist Ihnen sicher auch schon einmal passiert, dass Sie nach dem üblichen Ladenschluss noch etwas Vergessen-Gegangenes besorgen mussten. Genau in diesen Situationen bieten die Tankstellenshops die geeignete Lösung.

Ausserdem bieten sie viele weitere Serviceleistungen wie Telefon, WC, Pannenhilfe usw. und erlauben Ihnen auch später am Abend noch das Auto zu tanken, in der Gewissheit, dass im Shop noch jemand um Ihre Sicherheit besorgt ist.

Ja zur Revision
des Handelsgesetzes

Erhalten wir uns diese Serviceleistungen und die damit verbundenen Arbeitsplätze und bieten wir den lokalen Produzenten und Lieferanten diesen Absatzkanal, indem wir am 18. Mai 2003 ein Ja zur Revision des Handelsgesetzes in die Urne legen.

Der Autor Markus Ith ist FDP-Grossrat aus Murten. Der Betriebsökonom gehört der Geschäftsleitung der Villars Holding SA an und ist für die Entwicklung und Kommunikation verantwortlich. Er ist Vizepräsident des freiburgischen Unterstützungskomitees.

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