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Chance für lineare Steuersenkung

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Der Grosse Rat des Kantons Freiburg hat in der Junisession den indirekten Gegenvorschlag des Staatsrats zur Steuerrabattinitiative der Sozialdemokratischen Partei (Abzug eines Betrages pro Kind vom Steuerbetrag) angenommen. Das revidierte kantonale Steuergesetz sieht nun die Abzüge für Kinder wie bis anhin vom steuerbaren Einkommen, jedoch nach dessen Höhe abgestuft, vor. Die Initianten haben erwartungsgemäss ihre indirekt erfolgreiche Initiative zurückgezogen. Bürgerliche Motionen wollen nun den Staatsrat verpflichten, eine lineare Steuersenkung vorzunehmen, wie dies schon eine in der Septembersession 2004 angenommene Motion gefordert hatte.

Der Spielraum für eine lineare Steuersenkung ist vorhanden, auch wenn dieser nach Äusserung des kantonalen Finanzdirektors nicht allzu gross sein soll. Da sind einmal die 757 Mio. Franken aus dem Erlös des Nationalbankgoldes, die dem Kanton ratenweise ausbezahlt werden und welche die Regierung richtigerweise vor allem zur Schuldentilgung verwenden will, um damit infolge der abnehmenden Zinsbelastung mehr Manövriermasse im Budget zu erhalten. Im Weiteren muss der Staatsrat mit den angekündigten Massnahmen zur Überprüfung der vom Kanton erbrachten Leistungen Ernst machen. Der stetige Zuwachs solcher Leistungen hat auch eine Zunahme des Personalbestandes und somit der Lohnsumme zur Folge.
Die bürgerliche Mehrheit des Kantonsparlaments wird gut daran tun, ihre Steuersenkungsbegehren in der parlamentarischen Debatte konsequent zu verteidigen und nicht wieder einer abgeschwächten Version des Staatsrats zuzustimmen. Störfeuer von der Ratslinken werden nicht ausbleiben. Für das wirtschaftliche Gedeihen unseres Kantons wird eine lineare Steuersenkung nur von Gutem sein.

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