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Chef hat Dienstpflicht nicht verletzt

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Chef hat Dienstpflicht nicht verletzt

Ergebnis der Administrativ-Untersuchung zur Jugendbrigade

Der Fall der beiden Polizistinnen, die als Protest gegen ihren Chef die Dienstwaffen bei Grossrat Louis Duc deponiert haben, ist abgeschlossen. Die Untersuchung gegen den Brigadenchef hat keine Verletzung der Dienstpflicht ergeben.

Autor: Von CHRISTIAN SCHMUTZ

«Ich will nicht von einer Affäre reden. Es ist keine – zumindest nicht im Ausmass, wie man angesichts der ersten Reaktionen hätte meinen können», sagte der Freiburger Justiz- und Polizeidirektor Claude Grandjean gestern vor den Medien. Es habe zwar das eine oder andere kleine Fehlverhalten von Kadermitgliedern der Kriminalpolizei festgestellt, aber sehr viel sei wohl einfach falsch interpretiert worden.

Externes «Audit» führte zum Administrativ-Verfahren

Was war geschehen? Im Oktober 2005 hatte sich eine Inspektorin der Jugendbrigade mit einer medienwirksamen Aktion über das schlechte Arbeitsklima beklagt. Sie übergab ihre Dienstwaffe dem Grossrat Louis Duc. Zwei Wochen später tat eine Kollegin denselben Schritt. Die Justiz- und Polizeidirektion liess die massiven Vorwürfe der beiden an ihren Brigadenchef überprüfen.Aggressiver und beleidigender Tonfall, aggressive Bemerkungen, geringschätzige Kritik sowie Arbeitsüberlastung – dies alles wurde im ersten «Audit» eines externen Personalberaters wiederholt. Dieser Bericht vom Februar 2006 sprach von «einem gravierenden zwischenmenschlichen Konflikt» und einem «unangebrachten Verhalten des Chefs der Jugendbrigade».Gegen den Chef der am 1. Januar 2005 geschaffenen Brigade leitete der Kanton deshalb im April eine Administrativ-Untersuchung ein. Die Ergebnisse liegen nun in einem 176-seitigen Bericht vor. «Im Administrativ-Verfahren konnte keiner dieser Vorwürfe bestätigt werden», sagte der Berner Jurist und Untersuchungsleiter Basile Cardinaux am Montag. Es sei zwar klar, dass es zwischen dem Brigadenchef und den beiden Inspektorinnen Meinungsverschiedenheiten gegeben habe. Diese Konflikte seien aber beruflicher Art gewesen. Der Brigadenchef habe sich nicht missbräuchlich verhalten. «Es kann von ihm kein Verstoss gegen die Dienstpflicht festgestellt werden», sagte Cardinaux. Man könne nicht von Mobbing reden.Einige Vorwürfe – wie derjenige der Arbeitsüberlastung – konnten klar entkräftet werden. Untersuchungsleiter Cardinaux wies aber darauf hin, dass bei anderen Vorwürfen Aussage gegen Aussage stand und nicht mit Sicherheit eine Version als wahr angesehen werden konnte. Das Prinzip der Unschuldsvermutung habe für den Brigadenchef entschieden. Umgekehrt könne man aber auch nicht schliessen, dass die beiden Frauen gelogen hätten.«Die ganze Aktion der beiden Inspektorinnen war also völlig übertrieben», schloss Staatsrat Grandjean. Sie habe dem Kanton rund 120000 Franken gekostet – ohne die Arbeitszeit der befragten Polizisten und die weiterlaufenden Löhne der krank geschriebenen Beamtinnen. Er lade dazu ein, künftig zwischenmenschliche Probleme nicht in die Öffentlichkeit zu tragen und intern Lösungen zu suchen.Auch wenn der Ruf der Kantonspolizei ungerechtfertigterweise gelitten habe, wolle er kein Verfahren gegen die beiden Inspektorinnen wegen Verletzung ihrer Loyalitätspflicht einleiten. «Dies zm Wohl der Polizei», sagte Claude Grandjean. Die beiden Frauen seien nicht mehr bei der Kantonspolizei angestellt.

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