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Chefarzt in allen Punkten freigesprochen

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Strafgericht See entschied: Hans-Ulrich Amberg beging weder Betrug noch Urkundenfälschung

Das Gericht unter dem Vorsitz von Reinold Raemy gab nach eingehender Prüfung von insgesamt 16 Rechnungen bekannt, dass die Rechnungen nach tariflichen Grundlagen erstellt wurden. Es wies aber darauf hin, dass sich selbst Spezialisten bei der Handhabung der Fakturation nicht einig waren.

Kein Straftatbestand,
aber fragliche Punkte

Konkret sagte der Vorsitzende des Gerichts, dass es nach Prüfung von Dokumenten und Erläuterungen von Spezialisten durchaus statthaft gewesen sei, wenn Hans-Ulrich Amberg auf seinen Rechnungen Notfälle mit Visiten kumuliert oder die Leistungen von Assistenzärzten mit verrechnet hatte.

Bezüglich Abweichungen zwischen den Meldeblättern und den Rechnungen meinte der Gerichtsvorsitzende, es sei durchaus vorstellbar, dass der Chefarzt nachträglich von seinen Stellvertretern noch Leistungen entdeckte, die diese nicht gemeldet hatten.
Als «fraglich» bezeichnete Reinold Raemy den Umstand, dass der Arzt in den Rechnungen zusätzlichen Zeitaufwand für seine Stellvertreter in Rechnung stellte, ohne diese zu informieren und zusätzlich zu bezahlen. Gemäss Raemy hätte Amberg für Datumsgenauigkeit und für Klarheit in den Abweichungen zwischen Meldeblättern und Rechnungen sorgen sollen.
Strafbar seien diese Versäumnisse aber nicht, insbesondere weil Amberg die Stellvertreter nicht bewusst benachteiligt und sich nicht bereichert hatte.

«Statt Betrug Unterfakturierung»

In seinem Urteil folgte das Strafgericht vollumfänglich den Ausführungen des Verteidigers von Hans-Ulrich Amberg, André Clerc.

In jedem der 16 geprüften Rechnungen wies André Clerc nach, dass sein Mandant bei voller Ausschöpfung der tariflichen Grundlagen für die erbrachten Leistungen noch mehr hätte fakturieren können. Clerc sprach diesbezüglich gar von Unterfakturierung.
Insgesamt habe sich die Untersuchung um eine Deliktsumme von 2600 Franken gedreht. «Ein Arzt riskiert dafür doch nicht seine Karriere», argumentierte André Clerc.
Weiter wies der Verteidiger darauf hin, dass, ob schwarzer, blauer, blau-oranger oder Suva-Tarifkatalog, diese Tarife ohnehin nicht verbindlich seien, dass eine solche Tarifierung (Zitat Clerc: «Hexeneinmaleins») gar gegen das Kartellgesetz verstosse.
Die Fakturierung eines Chefarztes zuhanden der Spitalverwaltung bezeichnete Clerc genau gleich wie die Meldeblätter der Stellvertreter als rein «spitalinterne Papiere». Eine eigentliche Urkunde, die man hätte fälschen können, liege somit gar nicht vor. Dazu signierte Amberg diese Dokumente jeweils selber; es sei somit weder etwas verfälscht noch gefälscht worden.
Die Leistungserfassungsblätter, so André Clerc, gingen nach Fakturierung wieder an die Stellvertreter zurück, so dass diese durchaus Kontrollmöglichkeiten gehabt hätten.
Das Plädoyer des Verteidigers kritisierte einführend die Vorgehensweise des Untersuchungsrichteramtes sowie die Intrigen rund am das Bezirksspital.
«In den USA gibt es Ärzte, die Patienten nicht mehr behandeln aus Haftungsgründen», sagte Clerc. In der Schweiz werde es wohl wegen des Tarifsystems bald ähnlich sein.
Im Fall «Amberg» kritisierte Clerc, dass sein Mandant in den drei Jahren vom Beginn der Strafuntersuchung bis zum Prozess ein einziges Mal während bloss 90 Minuten einvernommen worden sei. Erst jetzt, vor dem Strafgericht, sei Amberg erstmals zu den einzelnen Honorarrechnungen befragt worden.
Weiter kritisierte Clerc, dass der Hausdurchsuchungsbefehl formell nicht korrekt gewesen sei. Der Hausdurchsuchungsbefehl habe nämlich das Spital, nicht aber die Praxis von Dr. Amberg betroffen.
Als Hintergrund der ganzen Affäre machte der Verteidiger Intrigen aus, in die sich der Untersuchungsrichter habe einspannen lassen.
In diese Intrigen brachte Clerc in seinem Plädoyer nicht nur die verfeindeten Ärzte ein. Als «inzestuöse Verhältnisse» bezeichnete er folgendes Verknüpfungsnetz:
Der anklagende ehemalige Chefarzt-Stellvertreter François Godat habe mittels Ex-Oberamtmann Fritz Goetschi jene Oberschwester in das Strafverfahren eingebracht, wegen der Hans-Ulrich Amberg bereits vor 15 Jahren einmal die Kündigung erhielt.
Goetschis Sohn Peter, so Clerc, habe nun in diesem Fall als Anwalt die Interessen Godats vertreten. Peter Goetschi sitzt in einem Anwaltsbüro mit Luke Gillon, dieser ist Präsident des Freiburger Krankenversicherungsverbandes, und als solcher wurde Gillon vom Untersuchungsrichter als Experte beigezogen…

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