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Chefs der bernischen Jungen SVP vor Bundesgericht abgeblitzt

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Es bleibt dabei: Die beiden Chefs der Jungen SVP Kanton Bern haben sich der Rassendiskriminierung schuldig gemacht. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht.

In der öffentlichen Beratung vom Donnerstag wiesen die Richter in Lausanne die Beschwerde der beiden Jungpolitiker gegen das Urteil des bernischen Obergerichts ab. Der Entscheid fiel mit drei zu zwei Stimmen knapp aus.

Das Obergericht hatte Nils Fiechter und Adrian Spahr wegen Rassendiskriminierung zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Sie sind verantwortlich für eine Zeichnung, welche die Junge SVP vor den kantonalen Wahlen 2018 auf Facebook und auf ihrer Homepage veröffentlichte.

Die Illustration zeigte einen Schweizer in Sennentracht, der sich vor einem Abfallhaufen einer Wohnwagensiedlung die Nase zuhält. Im Hintergrund verrichtet eine leicht dunkelhäutige Person im Freien seine Notdurft. «Wir sagen Nein zu Transitplätzen für ausländische Zigeuner!», heisst es im dazugehörenden Text.

Pauschale Unterstellungen

Drei Mitglieder des Bundesgerichts kamen zum Schluss, dass dadurch die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten worden seien. Einer ethnischen Gruppe, unschwer als Sinti und Roma zu erkennen, würden pauschal unordentliche, unhygienische, schamlose und kriminelle Verhaltensweisen unterstellt. Der Beitrag rufe dadurch auch Hass und Diskriminierung hervor.

Zwei Richter hielten entgegen, die Karikatur beziehe sich auf die Geschehnisse in Wileroltigen BE im Sommer 2017. Damals habe es tatsächlich starke Spannungen zwischen der Dorfbevölkerung und ausländischen Fahrenden gegeben.

Im Rahmen einer politischen Auseinandersetzung, zumal mitten im Wahlkampf, dürfe auch Kritik an allfälligen Missständen geäussert werden. Der Tatbestand der Rassendiskriminierung sei nicht bereits erfüllt, nur weil jemand etwas Unvorteilhaftes über eine ethnische Gruppe äussere.

Dieser Ansicht widersprachen die anderen drei Richter nicht. Doch mit der Zeichnung würden Missstände nicht sachbezogen dargestellt. Vielmehr würden «ausländische Zigeuner» pauschal verunglimpft und herabgesetzt. Deshalb sei die Beschwerde der beiden JSVP-Chefs abzuweisen.

Geteilte Reaktionen

Fiechter und Spahr akzeptieren das Urteil, wie sie nach der Urteilsverkündung in Lausanne vor Medienschaffenden sagten. Für die Meinungsäusserungsfreiheit sei dies aber ein schwarzer Tag.

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) reagierte dagegen hoch erfreut. Sie hatte die Anzeige gegen die Urheber des Posts unterstützt.

Das höchste Gericht des Landes habe mit diesem Beispiel öffentlich verbreitete, pauschalisierende, abwertende und verallgemeinernde Pamphlete verurteilt, teilte die GfbV mit. Ein Mindestmass an Respekt und Anstand müssten alle Akteure auch im Wahlkampf wahren. 

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