Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Christchurch-Attentäter: Schuldeingeständnis angeblich «unter Folter»

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Der für tödliche Anschläge auf zwei Moscheen in Neuseeland zu lebenslanger Haft verurteilte Rechtsextremist Brenton Tarrant will das Urteil anfechten. Er habe sich nur unter Folter schuldig bekannt, schrieb der Australier an das Berufungsgericht in der Hauptstadt Wellington. Ein Mitarbeiter des Gerichts bestätigte die Angaben am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.

Tarrant war im August 2020 – unter anderem wegen 51-fachen Mordes – zu lebenslanger Haft ohne die Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung verurteilt worden. Es war das erste Mal, dass in Neuseeland dieses Strafmass verhängt wurde. In Folge der Tat verschärfte die Regierung die Waffengesetze.

Ein Datum für eine mögliche Anhörung nannte das Berufungsgericht nicht. Bereits Anfang November war bekannt geworden, dass der heute 32-Jährige Widerspruch gegen den Rechtsspruch einlegen wollte. Dies muss aber normalerweise innerhalb von 20 Tagen nach der Urteilsverkündung geschehen. Tarrant schrieb, er lege mit Verspätung Berufung ein, weil er «unter illegalen und qualvollen Haftbedingungen festgehalten wurde, mir notwendige juristische Dokumente vorenthalten wurden, es Auseinandersetzungen mit früheren Anwälten gab und wegen Irrationalität, die durch die Haftbedingungen verursacht wurde».

Bei dem bislang folgenschwersten Anschlag in der jüngeren Geschichte des Pazifikstaats hatte Tarrant im März 2019 zwei Moscheen in der Stadt Christchurch angegriffen und 51 Menschen erschossen. Dutzende weitere wurden teils lebensgefährlich verletzt. Viele Überlebende leiden bis heute unter den Folgen, sind arbeitsunfähig oder müssen mit starken Schmerzen leben. Das minutiös geplante Massaker übertrug der Täter damals per Helmkamera live ins Internet.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema