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Chronologie: System beruht auf zwei Säulen

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Seit dem 1. Januar 2000 verfügt der Kanton Freiburg über ein System für die berufliche und soziale Eingliederung. Dieses beruht auf zwei Säulen: den beruflichen Eingliederungsmassnahmen nach dem Gesetz über die Beschäftigung und die Arbeitslosenhilfe (BAHG) einerseits, den sozialen Eingliederungsmassnahmen nach dem Sozialhilfegesetz (SHG) andererseits. Beide Säulen wurden komplementär konzipiert und werden auch so umgesetzt, heisst es im Bericht des Staatsrates an den Grossen Rat.

Ein weiteres zentrales Element des Systems ist die im Jahr 2002 vom Staatsrat angeregte «interinstitutionelle Zusammenarbeit» (IIZ). Hier geht es darum, die Hilfe an Personen zu koordinieren, die gleichzeitig von Arbeitslosigkeit, gesundheitlichen Beschwerden und sozialen Schwierigkeiten betroffen sind. 2005 wurde das BAHG- System angepasst, um festgestellte Fehlanreize auszuschalten. wb

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