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CO₂-Bilanz kann dem heimischen Holz keinen Marktvorteil bieten

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Für Bauprojekte im Kanton Freiburg soll Schweizer Holz verwendet werden, am besten Holz aus Freiburger Wäldern. Diese Idee steckt hinter einem Postulat von Grossrat Denis Grandjean (CVP, Le Crêt). Die Schweizer Holzindustrie ist dem Kostendruck von ausländischen Konkurrenten ausgesetzt, und der starke Schweizer Franken macht es den einheimischen Produzenten auch nicht einfacher.

Das öffentliche Beschaffungswesen erlaubt es nicht, ausländische Bieter vom Markt auszuschliessen (siehe Kasten); deshalb hat Grandjean in seinem Vorstoss vorgeschlagen, die Umweltkosten für den Transport von Holz und Baumaterial bei öffentlichen Ausschreibungen im Preis mitzuberücksichtigen.

Preis bleibt Hauptkriterium

Der Staatsrat hat dem Postulat Folge geleistet und den Vorschlag in einer Studie der Freiburger Hochschule für Wirtschaft prüfen zu lassen. Diese Studie liegt nun vor und kommt zum Schluss, dass die CO₂-Bilanz tatsächlich als Zuschlagskriterium mitberücksichtigt werden kann. Allerdings würde dieser Faktor die Bewertung der Offerten nicht derart beeinflussen, dass den Schweizer Produzenten ein wesentlicher Marktvorteil oder gar ein faktischer Ausschluss ausländischer Anbieter gewährleistet werden könnte.

Tatsächlich ist im öffentlichen Beschaffungswesen der Preis weiterhin das Hauptkriterium. Allerdings, so hält die Antwort des Staatsrats fest, erhält nicht unbedingt das billigste, sondern das wirtschaftlich optimale Angebot den Zuschlag.

Gemäss der Studie der Hochschule können seit 2000 neben dem Preis verstärkt auch andere Kriterien berücksichtigt werden. So habe die Idee der nachhaltigen oder verantwortungsvollen Beschaffung in der Gesetzgebung der Schweiz wie der Europäischen Union Einzug gehalten. Allerdings müsse das Umweltkriterium einen Bezug zum Beschaffungsgegenstand haben–was beim Holz zweifellos gegeben ist–, es dürfe dem Auftraggeber keine unbeschränkte Vergabefreiheit geben, und es müsse ausländischen Anbietern auch weiterhin eine echte Chance geben.

Die Studie der Hochschule zeigt auf, dass eine CO₂-Bilanz tatsächlich noch stärker gewichtet und auch rechnerisch objektiv in die Beschaffung integriert werden kann. Die Studie rät aber davon ab, CO₂-Emissionen beim Holztransport direkt mit dem Beschaffungspreis zu verbinden. Weil der aktuelle Preis einer Tonne CO₂ auf europäischer Ebene so tief sei, hätte er nur einen marginalen Einfluss auf den Preis der Beschaffung. Mittelfristig könnte er aber an Bedeutung gewinnen. Hingegen würden Label und soziale Kriterien für nachhaltige Beschaffungen immer wichtiger. Diese müssten bei einer Ausschreibung von Anfang an für alle Beteiligten klar ausgedrückt werden. Der Staatsrat erachtet dies als möglich und sachdienlich, schreibt er. Dies sei gar eine der Herausforderungen der Zukunft.

Staatsrat verweist auf Bund

Angesichts dieser Erkenntnisse ist der Freiburger Staatsrat der Meinung, der CO₂-Wert von Baumaterialien müsse auf eidgenössischer Ebene über eine Bundesverordnung festgelegt werden.

Motion: Diskriminierung verstösst gegen das Recht

I n eine ähnliche Richtung wie das Postulat von Grossrat Denis Grandjean zielt eine Motion der Grossräte Yvan Hunziker (FDP, Semsales) und Pascal Grivet (SP, Semsales). Um die einheimische Holzindustrie gegenüber der Konkurrenz aus dem Osten und dem Norden zu stärken, schlagen sie dem Freiburger Staatsrat vor, dass bei einem öffentlichen Auftrag das Herkunftszeichen «Schweizer Holz» als Voraussetzung für einen Zuschlag eingeführt wird.

Der Staatsrat teilt zwar das Bestreben, bei öffentlichen Bauten des Staates Holz zu verwenden, das nachweislich aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammt. Eine Bestimmung der Herkunftsbezeichnung «Schweizer Holz» wäre jedoch je nach Submissionsrecht eine diskriminierende Bestimmung für alle in- und ausländischen Anbieter, die kein Schweizer Holz verwenden, so der Staatsrat. Deshalb empfiehlt er die Motion zur Ablehnung.

Aus der Motion gehe nicht hervor, in welchem Gesetz das Herkunftsland des Holzes festgehalten werden soll; er gehe aber davon aus, dass das öffentliche Beschaffungswesen gemeint sei. Eine solche Klausel sei aber nicht vereinbar mit der Gesetzgebung, die sich aus internationalen und interkantonalen Normen ableite. Das einschlägige Recht verbiete ausdrücklich die Benachteiligung von ausländischen Unternehmen. Labels könnten allenfalls als Möglichkeit für den Nachweis der Erfüllung nachhaltiger Kriterien eingeführt werden. uh

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