Bern Die Freiburger Generalstaatsanwältin Anne Colliard tritt Ende Jahr von ihrem Amt zurück. Nun hat der Bundesrat sie zur ausserordentlichen Staatsanwältin ernannt. Colliard wird Anzeigen gegen Mitarbeitende der Bundesanwaltschaft untersuchen. Da sich die Vorwürfe gegen eigene Mitarbeiter richten, darf die Bundesanwaltschaft die Verfahren nicht selber führen.
Eine der Geldwäscherei verdächtigte Person hat den verfahrensleitenden Staatsanwalt wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses, Amtsmissbrauch und übler Nachrede beziehungsweise Verleumdung angezeigt. Ende Oktober hatte der Bundesrat den Freiburger Untersuchungsrichter Olivier Thormann für diesen Fall zum ausserordentlichen Staatsanwalt ernannt. Dieser wurde aber in der Zwischenzeit zum ordentlichen Staatsanwalt des Bundes gewählt. sda