Zweieinhalb Jahre hat die Strafuntersuchung gedauert: Nun kommen der Dieb und der Wiederverkäufer von Informatikmaterial, das für den Staat bestimmt war, vor Gericht. Ein Sektorchef beim Amt für Informatik hatte 239 Computer verschwinden lassen, bevor sie inventarisiert wurden. Sein Komplize verkaufte die Ware. Dem Staat entstand dabei ein Schaden von 250 000 Franken. Die Staatsanwaltschaft fordert nun für die beiden Freiheitsstrafen von 22 Monaten für gewerbsmässigen Diebstahl beziehungsweise 24 Monaten für gewerbsmässige Hehlerei und Betrug. uh
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