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Contra: Im Interesse der Nachhaltigkeit

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Die Verbandsbeschwerderechts-Initiative stellt einen Versuch dar, ein bewährtes und auf Lösungssuche durch den Dialog ausgerichtetes Instrument zu zerschlagen.

Bedeutung des Verbandsbeschwerderechts

Das Verbandsbeschwerderecht ist ein bewährtes Instrument für den Schutz von Natur- und Landschaft (oder von erhaltenswerten Kulturdenkmälern und Ortsbildern) vor Beeinträchtigungen durch Bau- und Infrastrukturprojekte grösseren Ausmasses. Es stellt eine auf fachlicher Kompetenz aufbauende Beurteilung der Rechtmässigkeit solcher Projekte dar, die auf Grund eines rein ideellen Interesses der Einsprechenden geltend gemacht wird.

Die Einsprachen und Beschwerden seitens der anerkannten Vereinigungen – auf Bundesebene sind es deren 30 – sind zunächst eine Aufforderung an Behörden und Bauherrschaften, die Belange von Natur und Landschaft oder des Schutzes von Kulturgut bei den fraglichen Vorhaben gebührend zu berücksichtigen.

Damit ist vielfach auch die Möglichkeit einer Verbesserung gegeben: Bei den Einspracheverhandlungen können beide Seiten Konzessionen machen, damit am Schluss innert einer verantwortbaren Zeit eine Einigung über die Realisierung mit Teilkorrekturen zustande kommt. Es ist eigentlich ein Plus für Projekte der öffentlichen Hand wie für andere, wenn die spezifisch ausgerichteten Vereinigungen im Rahmen ihres Auftrags und als Qualitätssicherung ihr Wort zu sagen haben.

Was das Beschwerderecht der Verbände nicht ist

Das Verbandsbeschwerderecht ist keine Hürde, die von den Verbänden nach eigener Willkür einem bestimmten Vorhaben in den Weg gelegt wird. Würden die Einsprachen und Beschwerden der Umweltschutzorganisationen nicht jeweils auf einer soliden gesetzlichen Grundlage beruhen, so könnten die bewilligenden Behörden damit «kurzen Prozess» machen.

Die Wirklichkeit ist aber die, dass – nach neueren Studien – die von den Verbänden eingereichten Beschwerden in diesem Zusammenhang zum grösseren Teil gutgeheissen werden: Zwischen 1996 und 2007 haben gemäss einer vom Bundesamt für Umwelt in Auftrag gegebenen Studie die Umweltverbände in 61,9 Prozent der Fälle vor Bundesgericht Recht bekommen.

Weitaus weniger erfolgreich sind die Anfechtungen privater Einsprecher, die viel zahlreicher sind und oft zu weitaus längeren Verfahren vor den Gerichten führen. Und ausgerechnet diese werden durch die fragliche Initiative nicht in Frage gestellt. Wie verträgt sich das mit dem «Mehr Wachstum» und «Schluss mit den Verhinderungen», wie es der Titel der Initiative verspricht?

Wer im Interesse aller eine nachhaltige Nutzung des knapper werdenden Landes und einen schonenderen Umgang mit Natur und Landschaft sicherstellen will, stimmt somit Nein.

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