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Corona-Missbrauch-Reporting: 219 Firmen verletzten Dividendenverbot

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Mehr als 200 Unternehmen haben Anfang Jahr Dividenden ausgeschüttet, obwohl sie dies aufgrund der Hilfsgelder, die sie für die Corona-Pandemie erhalten haben, nicht hätten tun dürfen.

Im ersten Quartal 2021 haben 219 Unternehmen gegen das Dividendenausschüttungsverbot verstossen. Zu diesem Schluss kommt eine Analyse der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK).

Die Unternehmen mit einem zugesagten Bürgschaftsvolumen von rund 50 Millionen Franken schütteten demnach Dividenden in Höhe von insgesamt 43,12 Millionen Franken aus. Laut der EFK war das in Einzelfällen bis zum zehnfachen Betrag der jeweiligen Solidarbürgschaftszusage.

Insgesamt überprüfte die EFK über 125‘000 Datensätze mit einem Bürgschaftsvolumen von 14,55 Milliarden Franken, wie den am Montag publizierten Dokumenten zu entnehmen ist. Die fehlbaren Unternehmen seien dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) zur Abklärung gemeldet worden. Per Anfang Mai reichte der Bund dem Papier zufolge zwanzig Strafanzeigen mit einem Kreditvolumen von rund 5 Millionen Franken wegen missbräuchlicher Kreditverwendung ein.

Gefahr von Doppelzahlungen

Die EFK nahm auch die Corona-Kurzarbeitsentschädigungen unter die Lupe. Insgesamt analysierte die Kontrollbehörde von März 2020 bis März 2021 über 1,1 Millionen Zahlungen an knapp 160‘000 Unternehmen im Umfang von rund 11 Milliarden Franken.

Dabei zeigte sich gemäss Unterlagen, dass knapp 2500 Unternehmen Kurzarbeitsentschädigungen bezogen, während sie sich in einem Konkurs- oder Liquidationsverfahren befanden. Weitere rund 2700 Betriebe befanden sich in einer Fusionsphase, was das Risiko doppelter Abgeltungen erhöhte.

Zudem stellte die EFK fest, dass die dreimonatige Frist für die rückwirkende Einreichung der Abrechnung durch die Arbeitgeber teilweise nicht eingehalten wurde. Sie empfiehlt dem Seco deshalb, in dieser Hinsicht härter durchzugreifen.

Schliesslich untersuchten die Finanzkontrolleure stichprobenweise die Auszahlung von Corona-Erwerbsersatzentschädigungen. Strafanzeigen gingen daraus keine hervor.

Missbrauch «kein Massenphänomen»

Die EFK überprüft seit Beginn der Corona-Krise die Umsetzung verschiedener Wirtschaftshilfen. Bereits im Frühling 2020 erkannte sie «Hinweise auf Missbrauch» von wegen der Corona-Pandemie ausbezahlten Hilfsgeldern und Solidarbürgschaften. Solche Auffälligkeiten seien aber «kein Massenphänomen».

In ihrem dritten Zwischenbericht im September 2020 bestätigte die Finanzkontrolle diese Einschätzung. Nach einem genaueren Augenschein in fünf Kantonen forderte die Behörde im November 2020 dann aber «mehr Kontrollen» bei der Gewährung von Kurzarbeitsentschädigungen.

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