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Covid-Zertifikate: Freiburg prüft eine Revision des Bundesgerichtsurteils

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Muss das Bundesgericht sein Urteil zu den Covid-Zertifikaten an den Hochschulen korrigieren? Der Staatsrat überlegt, eine Revision zu verlangen, gestützt auf das Bundesgerichtsgesetz.

Die Covid-19-Zertifikatspflicht an den Freiburger Hochschulen sei unverhältnismässig gewesen. Denn für Covid-Tests war keine finanzielle Unterstützung vorgesehen, selbst für Studierende mit einem begrenzten Monatsbudget nicht. So urteilte kürzlich das Bundesgericht (die FN berichteten). Damit gaben die Richterinnen und Richter der zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung 22 Studierenden Recht, die eine Beschwerde gegen die damalige Verordnung des Staatsrats eingereicht hatten.

Wenn es nach dem Staatsrat geht, ist das letzte Wort in dieser Sache noch nicht gesprochen. Denn er prüft ein Revisionsbegehren. «Wir führen eine gründliche rechtliche Analyse durch, die uns zeigen wird, was wir tun können», teilt Marianne Meyer Genilloud, stellvertretende Generalsekretärin der Bildungsdirektion, auf Anfrage mit. Offenbar hat das Bundesgericht – aus Sicht des Staatsrats – eine entscheidende Tatsache in seinem Urteil nicht berücksichtigt. Die Kantonsregierung erwägt, den Artikel 121 des Bundesgerichtsgesetzes zu nutzen. Dieser gibt an, unter welchen Bedingungen die Revision eines Entscheids verlangt werden kann. Ein solcher Schritt ist möglich, wenn einzelne Anträge durch das Gericht unbeurteilt geblieben sind oder wenn das Gericht in den Akten liegende erhebliche Tatsachen aus Versehen nicht berücksichtigt hat. Welcher Aspekt im Urteil fehlt, will der Staatsrat jedoch derzeit nicht offenlegen.

Vorzugsangebot an der Uni

Das Bundesgericht schreibt in seinem Urteil, dass regelmässige Covid-Tests für die Erlangung eines Zertifikats mindestens 840 Franken pro Semester gekostet hätten. «Dem finanziell schlecht gestellten Schüler blieb nur der Ausweg, sich impfen zu lassen.» Das Impfen sei immer kostenlos gewesen. Der Kanton wies im Verfahren darauf hin, dass Studierende, dank einer Zusammenarbeit zwischen der Universität und dem Swiss Integrative Center for Human Health (SICHH), von einem Vorzugsangebot profitieren konnten: 10 Tests für 300 Franken. «Hingegen sagt der Staatsrat nichts über die Kosten der Tests für Studierende anderer Hochschulen im Kanton aus und erwähnt auch nicht, dass ihnen eine finanzielle Unterstützung angeboten wurde», so das Bundesgericht.

Auf Fragen zu einer finanziellen Unterstützung für Covid-Tests der Studierenden reagieren die Universität sowie die Fachhochschulen zurückhaltend. Die Generaldirektion der Fachhochschulen verweist an die kantonale Bildungsdirektion. Diese verweist in ihrer Antwort auf Gratis-Pooltests für Studierende der Fachhochschulen und der Pädagogischen Hochschule sowie das Vorzugsangebot des SICHH für die Uni. Die Medienstelle der Uni erwähnt zudem finanzielle Unterstützungsangebote ihrer Dienststelle Uni-Social. Genaue Zahlen zur finanziellen Unterstützung für Covid-Tests sind nicht verfügbar.

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