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Crossair-Prozess: Ankläger stellt Strafanträge

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BELLINZONA Zwei Jahre bedingt für Moritz Suter und André Dosé: Dies forderte am Freitag der Staatsanwalt im Crossair-Prozess vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona.

Suter, Dosé und vier weitere ehemalige Crossair-Manager müssen sich seit Montag in Bellinzona wegen des Absturzes eines Jumbolino am 24. November 2001 verantworten. Beim Unglück kamen 24 Personen, darunter die beiden Piloten, ums Leben. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung.

In seinem Plädoyer machte der Staatsanwalt die früheren Chefs der Airline für das Unglück von Bassersdorf verantwortlich. Sie hätten das Unternehmen um jeden Preis vergrössern wollen. Dabei sei die Sicherheit zu kurz gekommen. Vor diesem Hintergrund seien die fachlichen Defizite des Piloten des Unglücks-Jumbolinos in Kauf genommen worden. Für die vier übrigen Angeklagten, forderte der Staatsanwalt Strafen zwischen 12 und 18 Monaten Gefängnis bedingt.

«Pure Spekulationen»

Moritz Suters Anwalt forderte am Freitag im Prozess für seinen Klienten einen Freispruch. Sein Klient erkläre sich für nicht schuldig und behalte sich vor, eine Genugtuung zu fordern, sagte der Anwalt. Der Staatsanwalt habe keinerlei Beweise für seine Anklage auf fahrlässige Tötung. Es handle sich dabei um pure Spekulationen.

Der Prozess geht am Dienstag weiter mit den Plädoyers der Anwälte von André Dosé und der übrigen Angeklagten. Das Urteil wird für den 16. Mai erwartet. sda

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