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Damien Piller legt Rechenschaft ab

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Kurz vor der Urabstimmung vom 16. November rüsten die Kontrahenten in der Migros-Affäre noch einmal massiv auf. Die Gremien des orangen Riesen in Zürich gaben im gestern erschienenen Migros-Magazin alles, um die Genossenschafter der Migros Neuenburg-Freiburg (MNF) davon zu überzeugen, dass die MNF-Verwaltung nicht mehr tragbar sei und ihre Mitglieder abgesetzt werden sollten. Sie gingen sogar so weit, dass sie eine gerichtlich erwirkte Gegendarstellung von Damien Piller nicht bloss abdruckten – wie es sich gehört –, sondern auch kommentierten.

Geschäftsmann und Rechtsanwalt Damien Piller seinerseits antwortet seinen Widersachern mit Klagen, lässt Gutachten erstellen und hält Medienkonferenzen ab. Gestern wollte er aufzeigen, dass die Kosten für die Realisierung der Migros-Läden in Belfaux und La  Roche im für solche Projekte üblichen Bereich lagen. Und Piller legte dar, dass den je 800 000 Franken, die seine Immobiliengesellschaft Anura SA und die später von ihm gekaufte Baufirma Constructor SA einkassierten, reale Gegenleistungen zugrunde liegen. Dafür hat die von ihm mandatierte Treuhandgesellschaft Fidag aus Sion die Buchhaltung der beiden Gesellschaften überprüft, die GBL Management analysierte die technischen Aspekte.

Die Botschaft, die Migros-Regionalpräsident Damien Piller via Medien nach aussen senden wollte, stand von Anfang an fest: Die Vorhaltungen gegen ihn seien nicht gerechtfertigt, und der Grund für die «Verbissenheit» des Genossenschaftsbunds sei anderswo zu suchen.

In einer vierseitigen Broschüre legte er akkurat dar, wofür das Geld in Belfaux und La  Roche ausgegeben wurde. Die Auflistung umfasst die globalen Infrastrukturkosten für beide Migros-Bauten, wofür gemäss Piller auch alle Rechnungsbelege vorliegen. Sie betreffen Maurer-, Dachdecker-, Ingenieur- und Erschliessungsarbeiten, Kanalisationsgebühren und so weiter. Aufgeschlüsselt wurden auch die für den Betrieb der Ladenlokale erforderlichen spezifischen Arbeiten. Während Letztere eins zu eins zuordenbar sind, geht Piller bei den allgemeinen Infrastrukturkosten von einer rund 30-prozentigen Beteiligung der Migros aus. «Das ist bei der Migros so üblich», begründete er gestern den Anteil. Fakt ist allerdings, dass dieser Verteilschlüssel nicht Inhalt der Vereinbarungen zwischen der Migros und der Constructor SA respektive der Anu­ra SA war. Dort war nur abgemacht, dass die Migros 864 000 Franken, Mehrwertsteuer inklusive, an die beiden Firmen bezahlt. Auch die Vereinbarung eines solchen Pauschalbetrags sei nichts Aussergewöhnliches, so Piller.

Und nun? Alles paletti?

Hat sich damit die Strafklage des Migros-Genossenschaftsbunds gegen Damien Piller wegen ungetreuer Geschäftsführung erledigt? Warum rückte Piller nicht schon früher mit den Rechnungsbelegen heraus, wenn es doch so einfach ist? Die Migros-Zentrale habe der MNF-Direktion verboten, dem von der MNF-Verwaltung beauftragten Experten Alan Hughes die notwendigen Unterlagen auszuhändigen, argumentierte Piller. Und er habe es nicht als seine Aufgabe angesehen, im Rahmen jener Expertise eine genaue Abrechnung zu liefern.

Piller gestand aber auch Fehler ein. Im Fall von Belfaux hätte er im Nachhinein besser einem Migros-Konkurrenten den Vorzug gegeben. «Und im Fall von La Roche muss ich zugeben, dass es ist nicht klug war, die Constructor SA zu kaufen.» Freiwillig zurücktreten werde er aber keinesfalls, so Piller. Was er bei einem negativen Entscheid am 16. November machen werde, sei noch offen.

Urabstimmung

Kritik von Pillers Anwalt

Am 16. November stimmen die 124 000 Genossenschafter der Migros Neuenburg-Freiburg über die Absetzung ihrer Verwaltung ab. Damien Pillers Anwalt Philippe Leuba wies darauf hin, dass das Obligationenrecht eine Absetzung der Verwaltung vorsehe, wenn diese tatsächlich gegen die Interessen der Genossenschaft gearbeitet haben sollte. «Weil dies aber nicht der Fall ist, bemüht der Genossenschaftsbund den Weg der Urabstimmung.»

 
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