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Damit der Baum nicht zum Nachbarschaftsstreit führt

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Freiburg Das Zivilgesetzbuch (ZGB) von 1911 regelte das Verhältnis zwischen den Menschen. Es entsprach schon lange nicht mehr den Realitäten und wurde revidiert. Im ZGB geht es um Fragen des Erbens, des Kinderschutzes und nachbarschaftlichen Zusammenlebens. Das kantonale Zivilgesetz war auf ein agrarisches Freiburg zugeschnitten. Heute müssen Probleme in Einfamilienhausquartieren gelöst werden, wie Staatsrat Erwin Jutzet einleitend festhielt. Dafür hat der Grosse Rat gestern ein neues Gesetz beschlossen.

«Dieses Gesetz ist nicht politisch brisant. Es betrifft den Alltag von jedermann und jedefrau», so Jutzet. Ein Beispiel: Wie hoch darf ein Baum sein, damit er den Nachbarn nicht stört? «Der Nachbar weiss ja nicht, was das für ein Baum ist, er weiss nicht, wie hoch er werden wird», sagte Jutzet. Die Artikel 45 und 46 klären diese Frage ausführlich und beinhalten Bestimmung zur Vermeidung eines Streits zwischen den Nachbarn.

Ratspräsidentin Gabrielle Bourguet hatte einfaches Spiel, auch wenn sie jeden einzelnen der 111 Bestimmungen zur Debatte stellen musste. Zur staatsrätlichen Vorlage und den Veränderungen der Kommission gab es nur eine Änderung: Der Rat beschloss auf Antrag von René Thomet (SP, Villars-sur-Glâne), dass der Staatsrat die Möglichkeit erhalten sollte, Organisationen zu unterstützen, die im Bereich der häuslichen Gewalt Beratung anbieten. Und zwar für Opfer und Täter.

Das Gesetz wird morgen in zweiter Lesung bereinigt.fca

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