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Damit ein Fest festlich bleibt

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Damit ein Fest festlich bleibt

Autor: Imelda Ruffieux

Das Oberamt des Sensebezirks hat letztes Jahr 216 Veranstaltern von Festen aller Art ein Patent K ausgestellt. Dieses gibt ihnen Anrecht, bei temporären Anlässen mit öffentlichem Charakter Getränke auszuschenken. Allerdings ist der Erwerb des Patents K an gewisse Bedingungen geknüpft. Und einige dieser Vorschriften sind nicht einfach zu erfüllen. Oberamtmann Nicolas Bürgisser und Gallus Risse, Chef des Bereichs Anlässe für die Region Zentrum bei der Kantonspolizei Freiburg, erklären in einem Gespräch, wie das Bewilligungsverfahren abläuft.

Recht und Pflichten

«Der Organisator verpflichtet sich, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, und zwar in den unterschiedlichsten Bereichen wie zum Beispiel Jugendschutz», führt Nicolas Bürgisser aus. «Wir – das heisst Polizei und Oberamt – helfen ihnen dabei.»

Die Veranstalter nehmen die Beratung von Polizei und Oberamt in der Regel gerne in Anspruch und suchen vor dem Anlass bewusst das Gespräch. «Es ist in ihrem Interesse, dass ihr Anlass nicht durch einen Vorfall belastet wird, etwa ein Unfall oder eine Klage wegen Sachbeschädigung», hält Gallus Risse fest. Der erste Kontakt geschehe in der Regel via Oberamt, welches dann nach Bedarf die Polizei oder weitere Amtsstellen hinzuziehe. «Im Gespräch lassen sich viele potenziell heikle Punkte bereits klären.»

Zu laut

«Am meisten Ärger gibt es wegen Lärmbelästigung», erklärt Nicolas Bürgisser. Die Lautstärke der Musik oder von Festaktivitäten allgemein stören die Anwohner. Es kam auch schon vor, dass er mit einem Messgerät die Emissionen vor Ort geprüft habe. Die Anwohner hätten gewisse Rechte. Doch dürfe auch ein gewisses Mass an Lärm zugemutet werden. Es kam auch schon vor, dass Anwohner eine Petition eingereicht haben. «In solchen Situationen versuchen wir immer, alle Beteiligten zusammenzubringen und das Problem gemeinsam zu klären», führt der Oberamtmann aus.

Sinnlose Zerstörung

Schlimmer und vor allem vermeidbar sind die unzähligen Dummheiten, die unter Alkoholeinfluss geschehen: zerstörte Velos, gestohlene Blinklampen, beschädigte Signalisationen, zerschlagene Bierflaschen, eingeschlagene Scheiben, demolierte Zäune, ausgerissene Blumen, Absperrgitter auf der Strasse usw. «Einmal hat jemand den Hahn einer Dieselzapfstelle aufgedreht. Wir mussten die Ölwehr der Stützpunktfeuerwehr aufbieten», erzählt Gallus Risse. Das habe eine gesalzene Rechnung gegeben.

«Wir empfehlen in solchen Fällen den Betroffenen immer, Anzeige zu erstatten», erklärt Nicolas Bürgisser. Pro Jahr werden wegen Sachbeschädigung etwa 20 Anzeigen erhoben.

Abfall «vergessen»

Aber auch die Organisatoren vergessen teilweise nach dem Fest aufzuräumen. Das geht von «vergessenen» Plakaten oder Ballons am Strassenrand bis zu Abfall, der am Festplatz liegengelassen wurde. Oft machen die Anwohner die Behörden darauf aufmerksam.

Kürzlich fand in einem Wald in Tafers ein Paintball-Turnier statt. Danach machte eine Anwohnerin einen grausligen Fund. Neben meterweise Absperrband und vergessenen Kleidern fand sie auch Leichenteile im Wald – nur aus Stoff. «Wir schreiben den Veranstaltern einen Brief und fordern sie auf, die Unordnung in einer gewissen Frist zu beheben», erklärt der Oberamtmann das Vorgehen. Räumen sie dann nicht auf, werden die Abfälle vom kantonalen Strassenwart oder vom kommunalen Werkhof entsorgt und die Verantwortlichen erhalten eine Rechnung.

Verkehrssicherheit

Wie Gallus Risse ausführt, ist das Verkehrs- und Parkwesen fast immer ein zentraler Punkt. Beispielsweise bei einem Musikfest mit Umzug gehe es vor allem um die Klärung von verkehrsplanerischen Fragen. Ist der Anlass grösser, braucht es ein bewilligtes Konzept sowie eine dementsprechende Signalisation, den Einsatz eines Parkdienstes und genügend Parkplätze oder gar eines Pendeldienstes und des Promille-Taxis.

Trotzdem gibt es ihm immer wieder zu denken, wie viel Alkohol an Festen konsumiert wird. Trinken bis zum Grossrausch, laute oft das Motto. Er erinnert daran, dass es in den letzten zehn Jahren zwei Fälle mit Jugendlichen gegeben habe, die betrunken am eigenen Erbrochenen erstickt seien. «Wir stellen allgemein fest, dass der Alkoholkonsum hoch ist, gerade bei den 16- bis 22-Jährigen, auch bei den Frauen. Oft geht es nicht um ein paar Biere, sondern um harte Sachen», unterstreicht Gallus Risse.

Gewisse Vorbehalte

An die Erteilung des Patents K können weitere Bedingungen geknüpft werden, etwa die Bereitstellung von genügend Toiletten, der Verzicht auf Glas bei der Bewirtung und der Einsatz des Samariterdienstes oder gar eines privaten Sicherheitsdienstes. «Die Einhaltung dieser Bedingungen wird auch kontrolliert», hält Gallus Risse fest. «Wir geben dann eine Stellungnahme ans Oberamt ab und weisen auf Dinge hin, auf die ein besonderes Augenmerk gerichtet werden sollte», erklärt der Polizist. Auch die Gemeinde kann gewisse Vorbehalte anbringen, wenn sie bei einer Patentanfrage ihre Stellungnahme abgibt.

«Die Veranstalter erleben die Zusammenarbeit nicht als Schikane», betont Nicolas Bürgisser. «Sie sind froh, wenn wir ihnen die Erfahrungen anderer weitergeben. Es geht auch darum, die Organisatoren und unsere schönen und traditionellen Anlässe im Bezirk vor Spinnern zu schützen.» Man versuche, den gesunden Menschenverstand walten zu lassen. Ein Fest solle nicht durch zu viele Auflagen verdorben werden.

Gallus Risse und Nicolas Bürgisser betonen, dass trotz dieser Aufzählung von möglichen Problemen die Feste im Allgemeinen in geordneten Bahnen ablaufen. «Die Sensler sind ein anständiges und vernünftiges Volk», betont der Polizist. Die Präsenz der Polizei stelle in der Regel kein Problem dar. Das bestätigt auch der Oberamtmann, der von seinen positiven Erfahrungen erzählt, wenn er allein, mit der Polizei oder mit einem Vertreter der Gemeinde vor Ort erscheine.

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