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«Damit Geld zu machen wäre kriminell»

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«Damit Geld zu machen wäre kriminell»

Kantons- und Universitätsbibliothek: Der Besitz an alten Werken umfasst neu rund 45 000 Bände

In der Kantons- und Universitätsbibliothek Freiburg lagern auf 1,9 Gestell-Kilometern rund 45 000 alte Bände und etwa 400 Inkunabeln: Mit der Schenkung hat der Bestand um rund einen Drittel zugenommen.

Von IRMGARD LEHMANN

Warum macht die Schweizer Kapuzinerprovinz dem Staate Freiburg ein so grosszügiges Geschenk? «Weil damit die wertvollen Kulturbestände sicher gestellt sind», sagt Bruder Marcel Dürrer, Provinzvikar, anlässlich der Vereinbarungsunterzeichnung am Montag in Freiburg. In der Kantons-und Universitätsbibliothek (Kub) seien die Voraussetzungen für das Aufbewahren und der Zugang für das Publikum gegeben.

Seit über 20 Jahren in der
Kantonsbibliothek

Der Beweis für die kompetente Lagerung lieferte die Kub seit langem. Denn die alten Werke der Bibliothek aus dem Kloster Freiburg sind bereits 1984 ins Lager der Kub aufgenommen worden. Mit der Schenkung wird nun der Depotvertrag aufgehoben: 17 Handschriften aus dem Mittelalter, 105 Inkunabeln (Druckerzeugnisse aus der Frühzeit des Buchdrucks vor 1500) und rund 11 000 alte Werke sind nun Besitz des Staates Freiburg.

Die Werke in den Gestellen der Kub-Zweigstelle im Beauregard-Zentrum in Freiburg haben vorab theologischen Inhalt. Da ist beispielsweise der 200-jährige Schunken zur «Christlichen Moral» oder der 400-jährige Band zur «Christlichen Gesellschaft». Daneben gibt es aber auch die «Naturgeschichte» oder das «Geografiebuch».

Klosterbibliothek erhält Legate
und Schenkungen

Das 1609 gegründete Kapuzinerkloster in Freiburg konnte sich rühmen, eine der bedeutendsten Klosterbibliotheken des Kantons zu besitzen. Zu den wertvollen Werken kam es u. a. auch durch Legate und Schenkungen. Übergeben wurden ihr beispielsweise auch 130 Bände aus der Bibliothek von Peter Falck, Humanist und Staatsmann (1468-1519). «Die Leute wussten, dass ihr Gut im Kloster gut bewahrt ist», meint Bruder Pierre Hostettler, Regionaloberer.

Die zweite Vereinbarung betrifft die Kapuzinerbibliothek von Bulle mit 43 Inkunabeln und 3000 alten Büchern.

Staat verschafft Gegenleistung

Hätte der Kapuzinerorden angesichts der Nachwuchssorgen nicht vielmehr in Richtung Verkauf tendieren müssen? «Das wäre ja geradezu kriminell, mit dem Kulturgut ein Geschäft zu machen», meint Bruder Hostettler. «Noch müssen wir nichts verkaufen um zu überleben.»

Mit der Lagerung leistet der Staat Freiburg jedoch auch seinen Teil. Die Kub ist für den Unterhalt besorgt, muss Lokalitäten freistellen und Personal einsetzen. «Die Schenkung, die über 600 Gestell-Meter beansprucht, erfordert teilweise auch Erhaltungs- und Restaurierungsmassnahmen», bemerkt Martin Good, Direktor der Kub.

Rund 10 000 Bände wurden bereits von Pater Norbert Sapin vom Kloster Freiburg katalogisiert. 20 Jahre hat er daran gearbeitet. Doch inzwischen ist der 80-Jährige stark sehbehindert und kann nur noch mit Begleitung das Kloster verlassen.

Der Gesamtbestand soll der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Laut Good sind die digitalisierten Karteikarten schon bald auf der Kub-Internetsite abrufbar.
Die Kapuziner
in der Schweiz

In der Schweiz leben heute noch rund 270 Kapuziner (Franziskanerorden): 50 in der Westschweiz, 30 in der Südschweiz und 190 in der Deutschschweiz.

Noch 15 in der Stadt Freiburg

Im Kloster Freiburg sind es noch 15. Und in Bulle sollte die Niederlassung – nur noch zwei Mönche leben dort – demnächst aufgelöst werden.

Seit 50 Jahren sind die Kapuziner auch in Genf präsent. Wie Bruder Pierre Hostettler, Regionaloberer, sagt, werden die verbliebenen vier Patres demnächst ebenfalls wegziehen.
Der Kapuziner aus Genf kam übrigens in Zivilkleidung an die Medienorientierung und Vereinbarungs-Unterzeichnung. «Auch ich bin Kapuziner», stellt er sich vor und meint gleich: «Leider sieht man es mir nicht an.» In Genf sei es nämlich verboten «das Kleid» (Kapuzinerkutte) zu tragen. Eine gesetzliche Regelung, die bereits vor dem 2. Vatikanischen Konzil (1962-1965) eingeführt worden sei. Sie betrifft ebenfalls die Priester. Auch ihnen ist das Tragen der Soutane untersagt. Nur wer sich vorübergehend in der Stadt aufhalte, dürfe dies, bemerkt der Kapuziner weiter. il

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