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Damit Putzfrauen nicht schwarzarbeiten

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Damit Putzfrauen nicht schwarzarbeiten

Staatsrat will «Service Check» einführen

Wer eine Haushaltshilfe für einige Stunden pro Woche anstellt, soll dies im «Service Check» eintragen, um die Versicherungs- und Steuerfragen zu regeln. Mit diesem neuen System will der Kanton Freiburg u. a. die Schwarzarbeit bekämpfen.

Von ARTHUR ZURKINDEN

Die Volkswirtschaftsdirektion hat soeben den Entwurf des neuen Gesetzes über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt in die Vernehmlassung geschickt. Als Neuheit sieht das Gesetz u. a. die Einführung des «Service Checks» vor. So soll verhindert werden, dass Putzfrauen und andere Haushaltshilfen, die wöchentlich nur stundenweise angestellt werden, Schwarzarbeit leisten. Zudem sollen so die Versicherungsfragen geregelt werden.

Kompliziertes Verfahren

Der «Service Check» ist insbesondere für Privatpersonen gedacht, welche Arbeitskräfte wie Haushaltshilfen für einige Stunden pro Woche beschäftigen und ihnen den Lohn direkt in die Hand auszahlen. Laut Staatsrat wird diese Arbeit heute oft nicht gemeldet. Er führt dies jedoch nicht unbedingt auf einen absichtlichen Verstoss der Gesetzesbestimmungen zurück. Vielmehr macht er das komplizierte administrative Verfahren dafür verantwortlich, das bei der Anstellung von Personal zu beachten sei. «Eine Person, die eine Arbeitskraft für persönliche Dienstleistungen anstellt, hat den Status eines Arbeitgebers und muss die damit verbundenen Pflichten erfüllen, insbesondere die Auszahlung des Lohns sowie den Anschluss der angestellten Person an die Sozialversicherungen und die Einzahlung der Versicherungsbeiträge», schreibt die Volkswirtschaftsdirektion in ihrer Botschaft weiter.

Ein dreiteiliges System

Das System des Service Checks erlaubt es, diese administrativen Hürden abzubauen und das Verfahren stark zu vereinfachen. Die Volkswirtschaftsdirektion umschreibt das System wie folgt: «Der Lohn wird der Arbeitskraft in die Hand ausgezahlt. Danach wird ein dreiteiliger Service Check ausgestellt, auf dem der Betrag und das Datum der Zahlung eingetragen werden. Der erste Teil dient dem Arbeitgber als Quittung. Der zweite Teil dient der Arbeitskraft als Lohnabrechnung. Der dritte Teil wird einer Verwaltungseinheit zugestellt, die damit beauftragt ist, anhand des Lohns den Betrag der Sozialversicherungsbeiträge und der Steuern zu berechnen. Diese Beiträge können entweder mittels Vorauszahlung der ungefähren Beträge oder über ein Abrechnung an den Arbeitgeber einkassiert werden. Die Verwaltungseinheit zahlt daraufhin die erhobenen Beiträge bei den verschiedenen Sozialversicherungen und Steuerbehörden ein.»

Sozialversicherungen profitieren

Laut Staatsrat ist die Arbeitskraft so bei der AHV, der IV, der Lohnausfall-, der Arbeitslosen- und der Unfallversicherung versichert. «Und der Arbeitgeber hat seine Pflicht erfüllt.» «Auch die sozialen Einrichtungen profitieren davon, denn sie erhalten Beiträge, die ihnen bisher entgingen», schreibt der Staatsrat weiter.

Vorschriften einhalten

Der Service Check entbinde jedoch die Parteien nicht, die Vorschriften der Ausländerpolizei und der Steuergesetzgebung zu beachten. Bei quellensteuerpflichtigen Personen müsse die Quellensteuer erhoben werden. Für Personen mit ordentlicher Veranlagung habe die Verwaltungsstelle einen Lohnausweis zuhanden des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers auszustellen.
Gesetz für den Arbeitsmarkt

Mit dem neuen Gesetz über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt sollen verschiedene Gesetze, die sich auf den Arbeitsmarkt beziehen, in einem zusammengefasst werden.

«Das neue Gesetz, das über eine klare und moderne Struktur verfügt, schafft überholte Bestimmungen ab, vereinfacht die kantonalen Ausführungsbestimmungen und gewährleistet die Effizienz des Ausführungsorgans», hält die Volkswirtschaftsdirektion in einer Pressemitteilung fest.

Einheit für Inspektion
und Arbeitsmarktüberwachung

Nebst dem «Service Check» sieht das Gesetz auch verschiedene andere Neuerungen vor. So soll das Amt für den Arbeitsmarkt befugt werden, selber arbeitsmarktliche Massnahmen auf den Gebieten aufzustellen, in denen das Angebot nicht ausreicht. Neu soll die Anmeldung der Stellensuchenden über die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (Rav) und nicht mehr über die Gemeindearbeitsämter erfolgen. Die für die Arbeitslosenversicherung zuständigen Behörden sollen neu die Möglichkeit erhalten, die Dienste eines Vertrauensartzes in Anspruch zu nehmen.

Der Entwurf führt auch neue Bestimmungen zum Arbeitsgesetz ein. Erwähnenswert ist dabei die Schaffung einer «Einheit für Inspektion und Arbeitsmarktüberwachung». «Diese Einheit ermöglicht eine fruchtbare Zusammenarbiet zwischen der Arbeitsinspektion, der Arbeitsmarktinspektion und der Inspektion im Bereich der Schwarzarbeit», hält die Volkswirtschaftsdirektion fest.

Weiter soll das neue Gesetz dem Staatsrat Befugnisse bezüglich Aufstellung und Genehmigung von Normal- und Gesamtarbeitsverträgen geben. So soll die Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen gefördert werden.

Schwarzarbeit

Das neue Gesetz ermächtigt den Staatsrat weiter, die Ziele und Prioritäten des Kantons in Bezug auf die Schwarzarbeit zu definieren. Das Amt für den Arbeitsmarkt erhält den Auftrag, die Schwarzarbeit zu bekämpfen.

Angepasst werden sollen auch die Bestimmungen über die kantonalen Wiedereingliederungsmassnahmen für ausgesteuerte Stellensuchende, um deren Wirkung zu verbessern. az

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