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Damoklesschwert für Steueramnestie

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Eine Steueramnestie hat ein Hauptziel: Sie soll Geld in die Kassen von Kanton und Gemeinden spülen. Indem Leute, die bisher Geld am Fiskus vorbeigeschmuggelt hatten, dazu gebracht werden, dieses zu deklarieren und die Steuern nachträglich zu entrichten. Amnestie-Pläne hatte der Kanton Tessin, und auch Freiburg schmiedet solche (FN vom 2. April). Mit der Amnestie bezahlen die Leute keine Busse–und in gewissen Fällen profitieren sie von attraktiven Bedingungen. Genau dies erachtet das Bundesgericht aber als ungerecht.

Amnestie rechtswidrig

Mit einem kürzlich publizierten Urteil, das bisher nur auf Italienisch vorliegt, hat das Gericht die Steueramnestie im Kanton Tessin aufgehoben, wie die Nachrichtenagentur SDA berichtet. Dies, obwohl sowohl Kantonsparlament als auch Stimmbürger die Amnestie bereits abgesegnet hatten. Mit dem Urteil gibt das Bundesgericht einer Tessiner SP-Politikerin recht, die Einspruch gegen das Amnestie-Gesetz erhoben hatte. Das Bundesgericht begründet sein Urteil damit, dass die Tessiner Steueramnestie die Verfassungsprinzipien der Rechts- und Steuergleichheit verletze.

Andere Optionen

Auch bezieht sich das Bundesgericht auf die straflose Selbstanzeige: Diese Möglichkeit gibt es für Steuersünder in der ganzen Schweiz seit 2010. Wie bei der Steueramnestie erhalten die fehlbaren Steuerzahler auch hier keine Busse; sie bezahlen jedoch den exakten Betrag an Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern nach, den sie eigentlich hätten entrichten müssen. Eine kantonale Amnestie mit geringeren Steueransätzen sei damit nicht vereinbar, heisst es nun im aktuellen Urteil des Bundesgerichts.

Konsequenzen erwartet

Marco Bernasconi, Steuerrechtsexperte und ehemaliger Professor an der Universität Freiburg, ist überzeugt: «Das Urteil wird auch für andere Kantone Konsequenzen haben.» Denn wenn das Bundesgericht die Tessiner Amnestie als verfassungswidrig erachte, werde es das wohl auch bei anderen Amnestien tun. Selbst wenn diese nicht gleich ausgestaltet seien. Es heisse im Urteil beispielsweise auch, dass gemäss Bundesverfassung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden müsse. «Dieser Grundsatz würde auch mit der Freiburger Amnestie verletzt.»

Hier «teurere» Amnestie

Der Freiburger Finanzdirektor Georges Godel (CVP) hingegen sieht die Steueramnestie im Kanton nicht gefährdet, auch wenn er das Urteil noch nicht im Detail gelesen habe, wie er auf Anfrage der FN sagt. «Wir planen eine ganz andere Steueramnestie als das Tessin», sagt er. «Bei uns ist sie viel teurer.»

Die Tessiner Amnestie soll- te folgendermassen aussehen: Während zweier Jahre hätten Steuerzahler Einnahmen der letzten zehn Jahre straffrei deklarieren können. Die Bundessteuer hätten sie vollständig zahlen müssen, auf den Kantons- und Gemeindesteuern hätte es jedoch eine Reduktion von 70 Prozent gegeben.

In Freiburg ist die geplante Amnestie tatsächlich anders gestaltet (siehe Kasten). Doch auch diese erachtet die SP als ungerecht: «Die Nachricht aus dem Tessin freut uns natürlich», sagt Benoît Piller, Grossrat und Präsident der Kantonalpartei. Die SP werde das Urteil jetzt genauer studieren und auch mit den Tessiner Kollegen Kontakt aufnehmen.

Die SP hatte das Referendum gegen die Steueramnestie bereits angekündigt, «und wir werden jetzt zusätzlich auch Beschwerde beim Bundesgericht einreichen, falls der Grosse Rat das Steueramnestiegesetz verabschiedet».

Eine Beschwerde wird wohl auch nötig sein, damit sich das Bundesgerichtsurteil auf Freiburg auswirkt. Denn–darin sind sich Steuerrechtsexperte Bernasconi und Finanzdirektor Godel einig–vorher habe das Urteil für andere Kantone keine direkten Konsequenzen.

«Kanton braucht das Geld»

Georges Godel will am geplanten Ablauf für die Steueramnestie festhalten: «Der Kanton hat dieses Geld dringend nötig», sagt er. Man könne eine Steueramnestie zwar als ethisch verwerflich ansehen. «Aber es ist immer noch gerechter, jenen das Geld abzunehmen, die bisher zu wenig bezahlt haben, als für alle die Steuern zu erhöhen.»

Für den Finanzdirektor ist auch klar, dass die straflose Selbstanzeige nicht genügt. «Sie ist zu kompliziert.» Ähnlich sieht es der Steuerrechtsexperte Marco Bernasconi. Er fände eine schweizweite Generalamnestie, wie es sie 1969 schon gab, die beste Lösung. «Es gibt in allen Schichten Steuersünder», sagt er. «Gelder zu verstecken ist hierzulande quasi ein Sport.» Mit einer Generalamnestie würden Bund und Kantone an die Gelder gelangen. «Denn bis das Bankgeheimnis für die Schweizer aufgehoben wird, wird es noch sehr lange dauern.»

Zahlen und Fakten

Bis zu 46 Millionen Mehreinnahmen

Letzte Woche hat Finanzdirektor Georges Godel (CVP) den Vorentwurf für eine Steueramnestie präsentiert. Die Amnestie soll ab 2016 während drei Jahren gelten, der Grosse Rat wird im September darüber befinden. Die Amnestie gilt nur für natürliche Personen; nur für Einkommens- und Vermögenssteuern; und nur für hinterzogene Beträge über 50000 Franken. Als Bemessungsgrundlage wird bei der Erbenamnestie das höchste hinterzogene Vermögen der letzten drei Jahre herangezogen, in den anderen Fällen das höchste der letzten zehn Jahre. Diese Steuersätze sollen gelten: 8Prozent für Angestellte/Rentner, 3Prozent für Erben, 20Prozent für Selbstständigerwerbende/Verwalter. Gerechnet wird mit Mehreinnahmen von 8 bis 22 Millionen Franken für den Kanton, von 6 bis 17 Millionen für Gemeinden und von 0,6 bis 1,8 Millionen für Kirchen.mir

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