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Daniela T. bleibt in Haft

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Untertitel: Strafkammer weist Haftbeschwerde ab

Autor: Von IMELDA RUFFIEUX

Am Ende des mehrtägigen Prozesses am Strafgericht Tafers (FN vom 4. Februar) hatte Gerichtspräsident Reinold Raemy angeordnet, dass die Angeklagte Daniela T. wegen Fluchtgefahr gleich nach der Urteilsverkündung in Haft genommen werden soll. Ihr Anwalt Patrik Gruber hatte sogleich angekündigt, gegen diese Anordnung bei der Strafkammer des Kantonsgerichts Beschwerde einzulegen, was auch geschehen ist.

Beschwerde gegen
das Urteil wahrscheinlich

Das Kantonsgericht hat jetzt entschieden und die Haftbeschwerde abgewiesen. Nun bleibt Daniela T. noch der Weg einer staatsrechtlichen Beschwerde an das Bundesgericht, was innerhalb von 30 Tagen geschehen muss. Rechtsanwalt Patrik Gruber konnte am Dienstag noch nicht sagen, ob eine solche eingereicht werden wird.

Ob der Fall an einer höheren Gerichtsinstanz noch einmal verhandelt wird, ist noch nicht ganz sicher. Patrik Gruber will noch die schriftliche Begründung des Urteils vom Bezirksgericht Sense abwarten, bevor er und seine Mandantin definitiv entscheiden.
Er hält eine Beschwerde aber für recht wahrscheinlich, da das Urteil einige Ansatzpunkte enthalte, die eine Beschwerde rechtfertigen, erklärte der Anwalt von Daniela T. auf Anfrage. Angesichts der Tatsache, dass das Bezirksgericht den so genannten Mordplan als nicht erwiesen qualifiziert hat, sei das Strafmass von 18 Jahren Zuchthaus als extrem hoch anzusehen, erklärte Patrik Gruber gegenüber den FN.
Die 34-jährige Daniela T. war am 3. Februar 2005 wegen Mord und Irreführung der Rechtspflege zu 18 Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte 20 Jahre gefordert, während Verteidiger Patrik Gruber eine bedingte Haftstrafe von maximal 18 Monaten wegen fahrlässiger Tötung beantragt hatte.

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