Die am 3. Februar 2005 wegen Mordes und Irreführung der Rechtspflege verurteilte Daniela T. bleibt weiterhin in Haft. Sie und ihr Anwalt Patrik Gruber verzichten darauf, den Entscheid der Strafkammer des Kantons Freiburg anzufechten und die Inhaftierung in Form einer staatsrechtlichen Beschwerde ans Bundesgericht weiterzuziehen. Wie der Anwalt auf Anfrage erklärte, wurde dieser Entscheid gefällt, weil die Chancen für einen Erfolg als zu gering eingestuft wurden.
Der Gerichtspräsident des Strafgerichts Sense hatte bei der Urteilsverkündung angeordnet, die 34-Jährige sofort nach der Urteilsverkündung zu inhaftieren. Diese Anordnung war von der Strafkammer bestätigt worden (FN vom 16. Februar).
Nochmals Verhandlung an
höherer Instanz?
Noch ist nicht ganz sicher, ob das Urteil selbst (18 Jahre Zuchthaus) noch einmal an einer höheren Instanz verhandelt wird. Patrik Gruber bestätigte die grosse Wahrscheinlichkeit für diesen Schritt, will aber für eine endgültige Entscheidung die schriftliche Begründung des Urteils abwarten. Diese liegt noch nicht vor.