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Darum geht es in der Abstimmungsvorlage

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Junge Auslände­rinnen und Ausländer, deren Grosseltern in die Schweiz eingewandert sind, sollen sich erleichtert einbürgern lassen können, wenn sie dies möchten: Darum geht es im Bundesbeschluss, über den die Schweizerinnen und Schweizer am 12. Februar abstimmen. Ausser der SVP stehen alle Parteien und zahlreiche Organisationen hinter der Vorlage.

In der Abstimmungsvorlage geht es um junge Menschen, die in der Schweiz aufgewachsen sind. Die Schweiz ist ihre Heimat; doch fehlt ihnen der Schweizer Pass. Auch wer auf dem Weg der erleichterten Einbürgerung zu einem Schweizer Pass kommen will, muss einige Voraussetzungen erfüllen: So müssen die jungen Ausländerinnen und Ausländer während mindestens fünf Jahren die obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben – und somit mindestens neun Jahre alt sein –, eine Niederlassungsbewilligung besitzen und dürfen nicht älter als 25 Jahre sein. Ein Elternteil muss sich mindestens zehn Jahre lang in der Schweiz aufgehalten und ebenfalls während fünf Jahren hier die Schule besucht haben. Das Aufenthaltsrecht eines Grosselternteils muss mit amtlichen Dokumenten glaubhaft gemacht werden.

Die erleichterte Einbürgerung bringt keinen Automatismus mit sich: Nach wie vor müssen auch Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation in jedem Fall ein Gesuch stellen, wollen sie sich einbürgern lassen. Und jedes einzelne Gesuch wird nach den gesetzlichen Kriterien geprüft. Wer keine Landessprache spricht, einen Eintrag im Strafregister hat oder Sozialhilfe bezieht, wird nicht eingebürgert.

Die Befürworter der Vorlage betonen, dass eine ordentliche Einbürgerung oft Jahre dauert und eine Vielzahl von Behörden auf Gemeinde- und Kantonsebene beschäftigt. Über erleichterte Einbürgerungen hingegen entscheidet der Bund. Er prüft das Gesuch und holt dazu Informationen beim Kanton ein, der sich wiederum bei der Gemeinde informieren kann. Die erleichterte Einbürgerung ist heute bereits etabliert, zum Beispiel für Ehepartnerinnen und -partner von Schweizer Staatsangehörigen.

Das erleichtere Einbürgerungsverfahren ist einfacher, dauert deutlich weniger lang und kostet weniger als das Verfahren der ordentlichen Einbürgerung. Das bedeutet weniger Aufwand für die jungen Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation – aber auch für die Behörden. Damit soll den Umständen Rechnung getragen werden, dass diese Menschen schon ihr Leben lang hier sind und voll und ganz am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.

njb

Zahlen und Fakten

2300 Junge im Jahr könnten betroffen sein

24 650 junge Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation zwischen 9 und 25 Jahren leben heute in der Schweiz, welche die Kriterien gemäss der vom Parlament festgelegten Gesetzesbestimmung für eine erleichterte Einbürgerung erfüllen. Zu diesem Resultat kommt eine Studie von Professor Philippe Wanner von der Universität Genf, die im Auftrag des Staatssekretariats für Migration erstellt wurde. Gemäss der Studie werden in den nächsten zehn Jahren durchschnittlich pro Jahr 2300 junge Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation die Altersgrenze von neun Jahren erreichen. Gleichzeitig werden jedes Jahr eine gewisse Anzahl Personen die obere Altersgrenze von 25 Jahre überschreiten, ohne von der Möglichkeit Gebrauch gemacht zu haben, sich erleichtert einbürgern zu lassen.

njb

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