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Darum ist das Freiburger Migrationsamt noch analog unterwegs 

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Im Freiburger Asylwesen wird ein Teil der Unterlagen noch immer per Post versandt. Ab 2024 soll im Amt für Bevölkerung und Migration aber die Digitalisierung Einzug halten. 

Heute läuft es so: Lehnt das Staatssekretariat für Migration (SEM) des Bundes ein Asylgesuch ab, verfügt es im Normalfall über eine Wegweisung. Die ausländische Person, die das Gesuch gestellt hat, muss dann innerhalb einer gesetzten Frist die Schweiz verlassen. Wer sich im Wegweisungsverfahren befindet, hat laut Asylgesetz Anspruch auf eine kostenlose juristische Beratung und eine angemessene Rechtsvertretung.

Kommt die Digitalisierung im Asylwesen?

Die Organisationen, die Personen in diesem Verfahren beraten und juristisch vertreten, würden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben aber regelmässig auf administrative Hürden stossen. Dies ist die Feststellung der grünen Grossräte Alexandre Berset (La Brillaz) und Julien Vuilleumier (Freiburg). Die Hürden würden eine angemessene Rechtsvertretung verhindern, schreiben sie in ihrer Anfrage. 

Die Arbeit der Rechtsvertretung werde konkret vor allem dadurch erschwert, dass das kantonale Migrationsamt (BMA) die benötigten Unterlagen noch immer per Post versendet. Dies führe zu einer Verzögerung bei der Bearbeitung der Unterlagen. Die Politiker wollten deshalb vom Staatsrat wissen, ob dieser die Digitalisierung und die elektronische Übermittlung der Unterlagen an die Rechtsvertretung plane. Schliesslich sei die Digitalisierung ein wichtiger Pfeiler im Regierungsprogramm 2022-2026. 

Staatsrat: «Keine Verzögerungen»

In seiner Antwort widerspricht der Staatsrat der Aussage, dass Organisationen bei der Unterstützung weggewiesener Asylsuchenden auf administrative Hürden stiessen, und dass solche Schwierigkeiten eine angemessene Rechtsvertretung behinderten. 

Der Postversand verzögere die Bearbeitung der Unterlagen nicht wesentlich. Erstens, weil Personen, bei denen ausländerrechtliche Zwangsmassnahmen angewendet werden, schon vorher einen Rechtsbeistand in Anspruch nehmen können. Und zweitens, weil die kantonalen Unterlagen in den meisten dieser Fälle per E-Mail und nicht per Post verschickt werden. Per Post würden nur die Unterlagen zugestellt, die das Asylverfahren und die operative Umsetzung des Wegweisungsverfahrens betreffen. 

Neuer Versuch ab 2024

Weiter schreibt der Staatsrat, dass der elektronische Versand von digitalen Unterlagen und Dossiers hinsichtlich der Datensicherheit noch nicht zufriedenstellend sei. Derzeit prüfe das BMA die Einführung von elektronischen Kanälen, die eine sichere und systematische Übermittlung erlaubten. Es seien bereits mehrere solche Projekte erarbeitet worden, aber Budgetprioritäten oder fehlende Ressourcen hätten ihre Konkretisierung bisher behindert. Aktuell wurde ein weiteres Projekt dieser Art beschlossen. Der Projektstart ist momentan für 2024 geplant. Ob es um die Erfolgschancen des neuen Projekts besser bestellt ist, lässt die Kantonsregierung jedoch offen. Mittelfristig soll der strukturierte elektronische Austausch von Dossiers aber zur Norm werden. 

Zeit und Geld sparen

Mit der Digitalisierung der Unterlagen sind auch finanzielle Einsparungen zu erwarten, schliesst der Staatsrat. So könne die Kantonsverwaltung jährlich etwa 182’000 Franken einsparen. Ausserdem könnte die Digitalisierung der Dossiers dem Migrationsamt die Arbeit erleichtern, was angesichts der steigenden Arbeitsbelastung zu begrüssen sei. 

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