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Das Alter falsch eingeschätzt

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Das Alter falsch eingeschätzt

Sexualdelikt vor dem Strafgericht Sense in Tafers

Vor dem Strafgericht des Sensebezirks musste sich gestern ein 60-jähriger Familienvater aus dem Sensebezirk verantworten. Er ist wegen sexuellen Handlungen mit Kindern und sexueller Nötigung angeklagt.

Der Vorfall, der vor dem Strafgericht in Tafers, unter dem Präsidium von Gerichtspräsident Peter Rentsch, verhandelt wurde, geht auf den Herbst 1999 zurück. Drei Kollegen genehmigten sich in einem Restaurant einen Schlummertrunk. Bei ihnen sass eine junge Frau, die von einem der Männer zu einem Glas eingeladen worden war. Schon im Restaurant war es zu Annäherungsversuchen gekommen. Nicht bewusst war den Männern offensichtlich, dass die junge Frau noch nicht 16-jährig und zudem geistig behindert war. «Ich hielt sie für 18-, 19-jährig. Ich konnte in der kurzen Zeit, während wir im Restaurant zusammensassen, auch nicht feststellen, dass sie behindert sein könnte», erklärte der Angeklagte vor dem Gericht.

Einen dunklen Ort aufgesucht

Bei der Verabschiedung vor dem Restaurant war es wieder zu Zärtlichkeiten gekommen. Die junge Frau wählte von den drei Männern schliesslich den Angeklagten aus, damit er sie nach Hause fahre. Die Meinungen gehen weit auseinander, wie die Frau in sein Auto gelangte. Sie selbst sagte aus, der Angeklagte habe sie ins Auto gestossen und den Wagen von aussen geschlossen. Der Angeklagte betonte, die Frau sei selbst ins Auto gestiegen. Sein Wagen verfüge über keine Zentralverriegelung, und wenn sie sich bedroht gefühlt hätte, hätte sie das Auto jederzeit verlassen können.

Übereinstimmend waren die Aussagen wieder darin, dass sie an einen dunklen Ort fuhren, wo es zu sexuellen Handlungen kam. Der Mann bestritt nicht, dass er die Frau – auch im Intimbereich – gestreichelt habe. Zum Geschlechtsverkehr war es aber nach übereinstimmenden Aussagen des Opfers wie des Angeklagten nicht gekommen.

«Sie hat sich nicht gewehrt»

Der Angeklagte zeigte sich überzeugt, dass er den Geschlechtsverkehr hätte vollziehen können, ohne dass sich die Frau gewehrt hätte. Er habe aber ein schlechtes Gewissen wegen seiner Frau gehabt. Am nächsten Morgen hatte der Angeklagte entdeckt, dass die Frau ihm einen Zettel mit ihrer Adresse zugesteckt hatte. Abmachungen für spätere Zusammenkünfte habe man aber nicht getroffen.

Im Verlauf der Gerichtsverhandlung wurde klar, dass der Angeklagte an jenem Abend ziemlich viel getrunken hatte. Er sei vielleicht ein wenig beduselt gewesen, meinte er. Gemäss einer Berechnung, die der Verteidiger Daniel Zbinden mit seinem Mandanten machte, waren es aber mindestens neun Stangen Bier und eine unbekannte Menge Weisswein. Er war denn auch vor kurzem wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand verurteilt worden. Auch die Tochter des Angeklagten, die als Zeugin auftrat, wies darauf hin, dass ihr Vater ein Alkoholproblem habe und es ihm psychisch seit Jahren nicht gut gehe.

Vor allem auf Grund der Aussagen der Tochter beantragte Daniel Zbinden, dass über den Angeklagten ein psychiatrisches Gutachten erstellt wird. Sowohl Danielle Julmy-Hort, Verteidigerin des Opfers, wie auch Nora Seravalli, Substitutin der Staatsanwältin, wehrten sich gegen dieses Begehren. «Da die Probleme des Angeklagten längst bekannt seien, hätte man dieses Begehren schon vor vier Jahren stellen können», betonten sie.

Das Gericht gab aber dem Antrag von Daniel Zbinden statt. Der Prozess wurde vertagt. ja

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