Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das Beratungsunternehmen KPMG nimmt ab jetzt das HFR unter die Lupe

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Analyse der Situation des HFR durch das Beratungsunternehmen KPMG hat begonnen.

Die Direktion für Gesundheit und Soziales hatte das Beratungsunternehmen KPMG im Dezember beauftragt, sich mit der Situation des Spitals Freiburg (HFR) zu befassen. Ziel dieses Auftrags sei es, zu strukturellen Lösungen beizutragen und das Spital beim Übergang zu einer wirkungsvolleren, effizienteren und transparenteren Führung zu unterstützen, die allen voran die Entwicklung einer realistischen Wachstumsstrategie ermöglichen soll, schreibt die Direktion in einer Mitteilung.

Die Projektorganisation für diesen Auftrag sei Anfang des Jahres abgeschlossen worden. «Nun können die Arbeiten der ersten Programmphase zur Ergebnisverbesserung beginnen.» Diese Phase umfasse unter anderem ein Benchmarking, also einen Vergleich von Managementpraktiken und Dienstleistungen, sowie eine Analyse der Aufbau- und Ablauforganisation und des Controllings. Die erste Phase solle in konkrete Vorschläge für Verbesserungsmassnahmen münden.

Das HFR sei Teil des Steuerungsausschusses des Auftrags. Die Führungsgremien des Spitals hätten 2021 ein Programm zur Verbesserung der Behandlungsprozesse für Patientinnen und Patienten sowie der Spitalverwaltung lanciert. Im Einvernehmen mit dem HFR werden diese Arbeiten in das von der Direktion initiierte Vorgehen integriert.

Übernahme der Covid-19-Kosten

Die starke Verschlechterung der Finanzlage des HFR stelle die Investitionen infrage, die zur Gewährleistung des Betriebs und damit der hochwertigen und bürgernahen Gesundheitsversorgung der Freiburger Bevölkerung notwendig seien. Die Investitionsfähigkeit eines Spitals messe sich am Gewinn vor Abschreibungen und Zinsen über Ertrag, der sogenannten EBITDA-Marge. Diese Marge sollte im Idealfall fünf bis zehn Prozent betragen. Der Wert des HFR sei mit 1,8 Prozent klar ungenügend, so die Direktion für Gesundheit und Soziales.

Sie weist darauf hin, dass der Kanton weiterhin die Kosten in Verbindung mit Covid-19 übernimmt. 34 Millionen Franken seien es für 2020 gewesen. Der Betrag für das Jahr 2021 werde derzeit ermittelt.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema