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Das Beste liegt nicht immer nah

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Warum können junge talentierte Leute in diesem Kanton nicht bestmöglich gefördert werden?» Das sagt der Vater eines 16-jährigen Gymnasiasten, der Gitarre spielt. Der Sohn besucht die Talentförderklasse im bernischen Gymnasium Hofwil. «Dort werden das Schul- und das Musikprogramm so gut verbunden, dass er alles bewältigen kann», sagt der Vater. Der teure Wermutstropfen: Die Eltern bezahlen das Schulgeld selber. Der Kanton Freiburg will es nicht übernehmen (siehe Kasten links).

Sein Sohn sei aufgeblüht, seit er die neue Schule besuche, sagt der Vater: «Er kann sich seinem Rhythmus entsprechend entwickeln.» Die Musik habe ihren festen Platz im Tagesablauf. Das ist möglich, weil die Talentförderungsklassen das Gymnasium um ein Jahr verlängern–die Schüler also mehr Zeit haben, um den Schulstoff zu lernen. In Freiburg habe sein Sohn nur eine minimale Entlastung im Stundenplan gehabt, «das genügte nicht». Das Schul- und Musikpensum sei in Freiburg kaum zu schaffen. Im Hofwil stehe sein Sohn weniger unter Druck und werde vom kreativen Umfeld beflügelt.

In Freiburg nicht möglich

Die Eltern betonen auch, dass ihr Sohn in Bern bereits an der Hochschule für Musik studiert; dies sei in Freiburg nicht möglich. Darum sind sie bis vor Kantonsgericht gegangen. Dieses hat solche Einwände aber vom Tisch gewischt: «Der Staat ist nicht verpflichtet, die bestmöglichen schulischen Rahmenbedingungen anzubieten oder dafür die Kosten zu übernehmen.»

Wurde das neue Sportgesetz, das die Sport- und Kunstausbildung (SKA) ermöglicht hat, nicht gerade geschaffen, um Sporttalenten und Kunstschaffenden eine optimale Ausbildung zu bieten? «Nein», sagt auch Staatsrat Jean-Pierre Siggen (CVP). Der Kanton wolle es Jugendlichen erleichtern, die Schule und ihr Talent besser zu koordinieren (siehe blauer Kasten). «Wir bieten gute Rahmenbedingungen–aber vielleicht gibt es die beste Sport- oder Kunstausbildung anderswo.» Und: «Bei einem wirklich grossen Talent haben wir jedoch individuelle Lösungen noch nie abgeblockt.» Der Kanton Freiburg hat sich mit seinem Sportgesetz von 2010 explizit dafür entschieden, die Sportlerinnen, Sportler und Kunstschaffenden nicht in Extraklassen zusammenzufassen, sondern sie in normalen Schulklassen zu belassen. Bern und Waadt handhaben dies anders: Sie haben reine Sport- und Kunstklassen, in denen es einfacher ist, die Stundenpläne nach den Trainings und Übungsstunden auszurichten. «Es gibt im Leben noch anderes als Sport», sagt Staatsrat und Bildungsdirektor Jean-Pierre Siggen (CVP). «Wir möchten, dass die Jugendlichen dies erkennen.» Den Sport könnten sie nicht ewig ausüben, «und dann brauchen sie eine möglichst gute Ausbildung». Zudem erreichten nicht alle, die als Talent angesehen würden, ein wirklich hohes Niveau. «Dann sollen sie wegen ihrer Schulbildung nicht in ihrer Berufswahl eingeschränkt sein.» Zudem gehe es auch um die Kosten: «Unsere finanziellen Mittel sind beschränkt, wir können nicht einfach die ideale Ausbildung finanzieren.»

Kunst ist nicht Sport

Dass Eltern und Kanton nicht immer einer Meinung sind, zeigt sich daran, dass jedes Jahr drei bis vier Familien bis vor Kantonsgericht gehen. Die Familie des Gitarristen weiss noch nicht, ob sie das Schulgeld auf längere Frist finanzieren kann. Ihr Anwalt Elias Moussa stört sich an Grundsätzlichem: «Das Sportgesetz betrifft nicht die kulturellen Angelegenheiten–trotzdem wird es auch bei der Förderung von Talenten im musischen Bereich herangezogen.» Für ihn ist klar: Seit das Sportgesetz in Kraft ist und auch auf die Förderung Kunstschaffender angewandt wird, ist der Kanton strenger geworden und kommt seltener für die Schulkosten in anderen Kantonen auf.

Zahlen und Fakten

Die Freiburger Sport- und Kunstausbildung

Um die Koordination zwischen Schule und sportlicher Laufbahn zu erleichtern, hat die Freiburger Erziehungsdirektion Unterstützungsmassnahmen für Sportlerinnen und Sportler sowie Kunstschaffende aufgestellt. Das Programm«Sport- und Kunstausbildung»(SKA) sieht Anpassungen im Stundenplan vor. So machen die Jugendlichen in der Schule Aufgaben, währenddem ihre Klassenkollegen im Turnen sind. Sie erhalten schulfrei für Turniere und Trainingslager mit der Nationalmannschaft und wenn nötig Stützunterricht. Wenn im Kanton Freiburg eine geeignete Sport- oder Kunstausbildung fehlt, können die Jugendlichen eine Schule in einem anderen Kanton besuchen, und Freiburg kommt für das Schulgeld auf. Laut dem Tätigkeitsbericht 2014 der kantonalen Direktion für Erziehung, Kultur und Sport haben im letzten Schuljahr411junge Sportlerinnen und Sportler oder Kunstschaffende von Stundenplananpassungen profitiert. Seit diesem Schuljahr gibt es nebst den schon seit längerem bestehendenregionalen Ausbildungszentrenfür Basketball, Eishockey, Fussball und Volleyball auch ein regionales Ausbildungszentrum für Skisport, und zwar in Bulle. Junge Sportlerinnen und Sportler müssen im Besitz einer regionalen oder nationalenTalent Card von Swiss Olympicssein. Jugendliche mit einer regionalen Talentkarte werden vom Kanton als «Talent Espoirs» anerkannt, jene mit einer nationalen Karte als «Talent SKA»: Sie werden weitergehend unterstützt als die Espoirs. JungeKunstschaffendemüssen eine vorbereitende Ausbildung auf das Berufsstudium absolvieren; Voraussetzung ist die Aufnahme in dasVorstudium am Konservatorium.Gesuche für übrige Formen des Kunstschaffens werden individuell geprüft.njb

Gericht: «Kein Recht auf optimale Ausbildung»

A uf das jetzige Schuljahr hin haben sich drei Familien bis vor Kantonsgericht gegen Entscheide der kantonalen Schuldirektion gewehrt. Eine 15-jährige Skifahrerin, ein 14-jähriger Tennisspieler und ein 16-jähriger Gitarrist wollten die Schule in einem anderen Kanton besuchen, weil sie davon ausgingen, dass sie dort ihr Talent besser weiterentwickeln können. Die Schuldirektion wies diese Ansinnen ab.

Die Skifahrerin

Bereits letztes Jahr hatte die Skifahrerin die Sportmittelschule in einem anderen Kanton besucht. Doch unterdessen wurde in Bulle ein regionales Leistungszentrum für Alpinskifahrer eröffnet; darum müsse sie nun dieses besuchen, befand die Schuldirektion. Die Skifahrerin besitze zwar eine «Swiss Olympics Talent Card», sei aber noch nicht für das nationale Leistungszentrum selektioniert worden. Der Kanton übernehme die Schulkosten für das Gymnasium in einem anderen Kanton nicht.

Die Eltern argumentierten, ihre Tochter zeige sehr gute schulische Leistungen und habe sportlich beachtliche Fortschritte gemacht. Doch das Kantonsgericht befand, die Jugendliche habe «keinen rechtlichen Anspruch auf eine optimale Ausbildung, sondern auf eine an ihren persönlichen Bedürfnissen angepasste Schulung im Rahmen der staatlichen Möglichkeiten».

Der Tennisspieler

Er ist im Kader eines Regionalverbandes eines anderen Kantons integriert; der Tennisspieler bat darum den Kanton Freiburg, die Kosten für den ausserkantonalen Schulbesuch zu übernehmen. Die Schuldirektion lehnte dies ab: Der Tennisspieler sei weder Mitglied in einem freiburgischen Klub, noch für das nationale Leistungszentrum selektioniert. Die Eltern konterten, ihr Sohn sei jahrelang Mitglied in zwei Freiburger Vereinen gewesen. Nun habe er in einen anderen Kanton gewechselt, weil es in Freiburg keine «Swiss Tennis Partneracademy» gebe. Er könne die Selektion in das nationale Leistungszentrum nur schaffen, wenn er jetzt adäquat trainiere. Der steigende Trainingsaufwand sei mit der Schule nur vereinbar, wenn er auch am Trainingsort zur Schule gehe und so lange Anfahrtswege vermeide. Das Kantonsgericht zeigte wenig Verständnis: «Es geht nicht um ein Problem, das im schulischen Bereich liegt, sondern in den offensichtlich aufwendigen ausserschulischen Aktivitäten», heisst es im Urteil. Die Wahl, in einem anderen Kanton zur Schule zu gehen und dort zu trainieren, erfolge «aus rein persönlichen Gründen». Er könne auch in Freiburg zur Schule gehen und Spitzensport betreiben; zudem sei das Ausbildungszentrum von seinem Wohnort aus mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.

Der Gitarrist

Das erste Kollegiumsjahr hat er in Freiburg besucht, auf das laufende Schuljahr hin hat der Gitarrist an das Bernische Gymnasium Hofwil gewechselt (siehe auch Haupttext). Dort studiert er parallel zur Gymnasialausbildung an der Musikhochschule. Das Kantonsgericht stützt die Erziehungsdirektion, die nicht für die Schulkosten aufkommen will: Es könne nicht ausschlaggebend sein, ob das Angebot in einem anderen Kanton besser oder geeigneter erscheine; entscheidend sei nur, ob in Freiburg ein Ausbildungsgang bestehe, über welchen die gleichen höheren Ausbildungsziele erreicht werden könnten, schreibt das Gericht. Dies treffe hier zu: Der Jugendliche könne über die Vorberufszertifikatsausbildung des Konservatoriums und das Kollegium Zugang zu einer Musikfachhochschule erhalten. njb

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