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Das Bosman-Urteil des Amateurfussballs

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«Meine Meinung zum Urteil? Die kann ich in fünf Wörtern ausdrücken: Wir sind überhaupt nicht einverstanden.» Dem Präsidenten des FC Murten, Jürg Flühmann, ist die Verärgerung anzumerken. Am Montag sind die Clubs vom Schweizer Fussballverband in einem Schreiben darüber informiert worden, dass sie in Zukunft kein Recht mehr haben, Entschädigungen zu verlangen, wenn ein Spieler, den sie ausgebildet haben, zu einem neuen Club wechselt. «In einem Pilotprozess ist der Internationale Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne zum Schluss gekommen, dass das über viele Jahre gepflegte System von Ausbildungsentschädigungen im Schweizer Amateur-Fussball die Persönlichkeitsrechte der transferierten Spieler und ihrer neuen Clubs verletzt», steht in diesem Schreiben. Die Spieler würden «in unrechtmässiger Weise in ihrem Recht, ihren Klub frei wählen zu können, eingeschränkt».

Mitunter ein Ärgernis

 Letztlich erinnert der Fall an das folgenreiche Bosman-Urteil, als der Europäische Gerichtshof 1995 entschied, dass für Spieler nach Auslauf des Vertrags keine Transfergebühr mehr verlangt werden darf und die Arbeitnehmerfreizügigkeit auch im Fussball gilt.

Geklagt hatte diesmal ein Waadtländer 3.-Liga-Verein, der für einen Junior eine Entschädigung hätte bezahlen müssen. Das System mit der Ausbildungsentschädigung besteht in der Schweiz bereits seit 16 Jahren. Die Idee dahinter ist, dass Clubs bei einem Transfer vom neuen Club Geld für Spieler erhalten, die sie ausgebildet haben. Dadurch sollen Vereine unterstützt werden, die Geld und Arbeit in den Juniorenbereich stecken.

Tatsächlich kann das System für Spieler ärgerlich sein. Vor einigen Jahren scheiterte der Transfer eines Spielers, weil der FC Richemond vom damaligen 4.-Ligisten FC Alterswil eine Entschädigung von mehreren tausend Franken verlangte. Auch Murten-Präsident Flühmann hat schon murrend in die Tasche greifen müssen. Zum Beispiel vor eineinhalb Jahren, als ein Junior, der zuvor bei Portalban/Gletterens gespielt hatte, mit seiner Familie nach Murten zog. Zwei Jahre hatte er in Portalban gespielt. Bei einer Ausbildungsentschädigung von 600 Franken pro Jahr waren für den FC Murten so 1200 Franken fällig. «Letztlich konnten wir uns auf 1000 Franken einigen.» 1000 Franken für einen 16-Jährigen, der einfach nur umgezogen war. Es sind wohl solche Fälle von fehlendem gesundem Menschenverstand, die das System nun letztlich zum Sturz gebracht haben.

«Konsequenzen ziehen»

Deshalb nun aber die Anreize, viele Juniorenmannschaften zu haben, völlig aus der Welt zu schaffen, findet Flühmann eine bedenkliche Entwicklung. «Wenn das wirklich so in Kraft tritt, dann müssen wir unsere Konsequenzen ziehen. Dann werden wir nicht mehr auf über 200 Junioren setzen, sondern machen es wie andere Clubs und verpflichten einfach links und rechts gestandene Spieler. Sonst sind wir nur noch dazu da, um Spieler für die grossen Clubs auszubilden.» Flühmann empfindet den Entscheid vor allem als Ungerechtigkeit. 4000 Franken an Ausbildungsentschädigung würden dem Club seiner Schätzung nach pro Jahr verloren gehen.

 Beat Hirschi, Co-Präsident des SC Düdingen, ist ebenfalls kein Freund des Urteils. «Ich bin erschrocken. Das ist ein grosser Einschnitt.» Er hat das Schreiben gestern Morgen gelesen. «Es ist deshalb noch zu früh, um fundiert über die Auswirkungen zu sprechen. Aber die Tendenz scheint klar: Einige Clubs bilden Spieler aus, andere sind nicht mehr bereit, etwas dafür zu bezahlen.» Der Entscheid erschüttere den SCD nicht, die Gelder seien keine wichtige Einnahmequelle. Mal gab es in einer Saison einige tausend Franken, mal gar nichts.

«War ein faires System»

«Aber es war ein faires System. Mit unseren Inter-Juniorenmannschaften versuchen wir, möglichst viele Spieler an den Leistungssport heranzuführen. Das verursacht Trainerkosten, Reisekosten und so weiter. Bisher erhielt man wenigstens einen Teil davon zurück. Letztlich profitieren vom Entscheid die Clubs, die wenig eigene Junioren haben–und das ist nicht richtig.» Dass die Gelder bei Düdingen keine wichtige Einahmequelle sind, hat vor allem auch damit zu tun, dass der SCD bei Wechseln seiner Spieler zu Teams aus der Region auf Ausbildungsentschädigungen verzichtet. «Es geht eigentlich nur um Spielerwechsel zu Clubs aus anderen Kantonen. Hier in der Region haben wir ein Gentlemen’s-Agreement und lassen die Spieler frei wechseln. Ausser mit dem FC Murten, wenn du dich da zusammensetzt, bist du kaum am Tisch, schon fällt das Wort Ausbildungsentschädigung», schickt er eine Spitze in Richtung Seeland. «Wir hatten da bloss einen Fall», reagiert Murten-Präsident Flühmann. «Es ging um einen Spieler, der für die Rückrunde zugesagt hatte und uns dann einen Monat vor Meisterschaftsbeginn mitteilte, er gehe zu Düdingen. So mussten wir einen Ersatz suchen und dafür an St-Aubin 300 Franken Leihgebühr bezahlen. Dieses Geld haben wir dann von Düdingen eingefordert.»

 Es ist ein kleines Beispiel von Spannungen zwischen Clubs, wie sie im Alltag des regionalen Fussballs immer wieder vorkommen. Nicht verwunderlich deshalb, dass der Entscheid des CAS viele Clubs in der Region bewegt und noch viel zu reden geben wird.

«Für uns ändert sich nichts»

 Es gibt aber auch solche, die das Urteil gelassen entgegennehmen. «Für uns ändert sich eigentlich nichts», sagt Andreas Schrag. Er ist Präsident des FC Plaffeien, dessen Fanionteam genau wie Murten in der 2. Liga spielt. «Wir haben schon in der Vergangenheit versucht, jeweils darauf zu verzichten. Was das Gericht entschieden hat, haben wir letztlich bereits gelebt. Es ist immer besser, sich zusammenzusetzen und zu reden, als einfach auf ein Reglement zu pochen.»

 

Ausblick: Wie gelingt ein neues System?

D er Schweizer Fussballverband (SFV) ist vom Gerichtsurteil überrascht worden. «In einem ersten Schritt gilt es nun, die Auswirkungen des Wegfalls der Ausbildungsentschädigungen im Amateur-Fussball zu analysieren», schreibt er in der Mitteilung an die Clubs. «Dabei sind alle Aspekte des Transferwesens, wie beispielsweise die Transferfenster, die Begrenzung der Anzahl Übertritte pro Spieler pro Saison, die Qualifikationsfristen, das Erfordernis der Zustimmung des bisherigen Clubs et cetera unter die Lupe zu nehmen.» Danach will der Verband entscheiden, ob und inwiefern Handlungsbedarf besteht.

Verband sammelt Ideen

Es sei unmöglich, bereits auf kommende Saison hin ein neues System einzuführen, überhaupt sei es schwierig, ein System zu entwickeln, das dieselben Effekte nach sich zieht wie das bisherige und gleichzeitig die Persönlichkeitsrechte gemäss CAS nicht verletze. Der Verband bittet die Clubs deshalb, ihm Ideen und Probleme im Zusammenhang mit dem Wegfall der Ausbildungsentschädigungen mitzuteilen. «Nur wenn wir die Bedürfnisse unserer Vereine kennen, können wir überhaupt eine Lösung gestalten», schreibt der SFV.

Eine Umverteilung der Gelder?

«Vielleicht müssen die Spieler irgendwie selbst dabei helfen, sich zu finanzieren», sagt Beat Hirschi, Co-Präsident des SC Düdingen, in einer ersten Reaktion. «Oder aber es wird vermehrt zu Leihgeschäften kommen statt zu definitiven Wechseln.» Der Präsident des FC Murten, Jürg Flühmann, kann sich ein System vorstellen, in dem der Verband die Gelder so umverteilt, den Clubs pro Junior ein gewisser Fixbetrag ausbezahlt wird. fm

Ausbildung

Die bisherigen Entschädigungen

Pro Jahr, die ein Spieler als Junior bei einem Club absolviert hatte, konnte ein Verein bisher bei einem Wechsel des Spielers vom neuen Club folgende Ausbildungsentschädigung verlangen:

•600Franken bei Wechseln von einem höherklassigen zu einem tieferklassigen Klub und von einem Klub der 2. Liga regional oder tiefer zu einem höherklassigen Klub.

•800Franken bei einem Wechsel von der 2. Liga interregional in eine höhere Liga.

•1000Franken bei einem Wechsel von einem Club der 1. Liga Classic zu einem höherklassigen Club.

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