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Das Bundesgericht hebt einen Entscheid des Freiburger Kantonsgerichts auf

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«Ich bin nicht das erste Mal hier–aber zum ersten Mal als Partei», sagte Carl-Alex Ridoré, Oberamtmann des Saanebezirks, gestern vor dem Saal des Bundesgerichts in Lausanne. Vor knapp einem Jahr hatte er dem Islamischen Zentralrat (IZRS) die Bewilligung verweigert, dessen Jahreskonferenz im Forum Freiburg abzuhalten. Der Zentralrat hatte Beschwerde eingelegt–und den Fall vor Kantons- und schliesslich vor Bundesgericht gebracht (siehe Kasten).

«Nicht verhältnismässig»

Das Datum, an dem die IZRS-Jahreskonferenz hätte stattfinden sollen, sei zwar längst vorbei, und der Beschwerdeführer habe kein aktuelles Interesse mehr, sagte Instruktionsrichter Peter Karlen gestern. «Die gleichen Fragen könnten aber jederzeit wieder aufgeworfen werden.» Deshalb sei es legitim, auf die Beschwerde einzutreten.

Der Oberamtmann habe seinen Entscheid in erster Linie auf das Gesetz über die öffentlichen Gaststätten gestützt und das Patent K nicht erteilt. Dieses braucht es, um Getränke und Speisen verkaufen zu dürfen. Das Kantonsgericht habe bei seiner Bestätigung des Versammlungsverbots neben dem Gastgewerbegesetz auch auf die Freiburger Kantonsverfassung und die Polizeigeneralklausel verwiesen, fasste Karlen zusammen.

Die Kantonsverfassung sehe zwar vor, dass für Veranstaltungen auf öffentlichem Grund eine Bewilligungspflicht zulässig sei. Das Forum sei jedoch kein öffentlicher Ort und für eine Veranstaltung auf privatem Grund fehle die gesetzliche Grundlage für die Einführung einer Bewilligungspflicht.

Auch auf das Gastgewerbegesetz lasse sich das Versammlungsverbot nicht stützen. Damit könne zwar der Verkauf von Getränken und Speisen untersagt werden, erklärte Karlen. «Das Versammlungsverbot hat mit gastwirtschaftsrechtlichen Erwägungen aber nichts zu tun.» Und auch die polizeiliche Generalklausel sei in diesem Fall nicht anwendbar. Voraussetzung, damit diese zum Einsatz kommen und Eingriffe in Grundrechte wie die Versammlungsfreiheitrechtfertige, sei die unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Ordnung. Die Vorinstanz habe bei der Begründung der Gefahr auf die angespannte Weltlage verwiesen sowie auf einen Polizeibericht, die unvollständige Rednerliste und eine kleine Gegendemonstration, die anlässlich der Jahreskonferenz 2012 stattgefunden hatte. «Das ist nicht genug, um eine konkrete Gefahr aufzuzeigen. Ich bin deshalb der Meinung, dass das Verbot nicht verhältnismässig war», sagte Karlen und beantragte, die Beschwerde des IZRS gutzuheissen und das Urteil des Kantonsgerichts aufzuheben.

Die vier weiteren Bundesrichter folgten dieser Argumentation. Klare Worte fand etwa Lorenz Kneubühler: «Die Vorinstanzen haben so ziemlich alles falsch gemacht, was man falsch machen konnte.»

 «Rechtslage ist kompliziert»

Er nehme das Urteil zur Kenntnis, sagte Carl-Alex Ridoré nach der Sitzung den FN. Er habe vor einem Jahr so gehandelt, wie er es damals für richtig gehalten habe. «Aber wie auch das Gericht festgehalten hat: Der Sachverhalt ist einfach, die Rechtslage hingegen sehr kompliziert.» Seine einzige Enttäuschung bei der Verhandlung sei gewesen, dass das Bundesgericht kaum auf die grossen Wechsel bei der Rednerliste eingegangen sei. Dieser Punkt habe nämlich den Ausschlag gegeben, dass er die Jahreskonferenz im Gegensatz zu 2012 letztes Jahr nicht bewilligt habe.

Auch findet Ridoré, dass die Gesetze insbesondere auch für Veranstaltungen auf privatem Grund veraltet seien–eine Einschätzung, die auch andere Oberamtmänner teilten. «Wir sind verantwortlich für die Prävention und Sicherheit, wir sind aber nicht mit den nötigen Werkzeugen ausgestattet.»

«Nichts anderes erwartet»

Sehr zufrieden zeigte sich hingegen IZRS-Generalsekretärin Ferah Ulucay, die den Zentralrat vor Bundesgericht vertreten hatte. «Wir haben nichts anderes erwartet. Aber wir freuen uns, dass das Versammlungsverbot für Muslime nun endgültig vom Tisch ist.» So wolle der Zentralrat voraussichtlich 2016 erneut eine Jahreskonferenz abhalten. Dieses Jahr ist sie ausgefallen. «Wir wollten das Bundesgerichtsurteil abwarten», erklärte Ulucay. Wegen des kurzfristigen Verbots der letzten Jahreskonferenz habe der Islamische Zentralrat rund 150 000 Franken in den Sand gesetzt. «Dieses Risiko war uns zu gross.» Ob der Zentralrat für künftige Jahreskonferenzen das Forum Freiburg wieder in Betracht zieht, konnte Ferah Ulucay noch nicht sagen. «Es gibt mehrere mögliche Standorte.»

Vorgeschichte

Kantonsgericht wies Beschwerde ab

Der Islamische Zentralrat wollte im November 2014 im Forum Freiburg seine Jahreskonferenz abhalten. Mit Verweis auf die angespannte Weltlage und die ständig wechselnde Rednerliste verweigerte der Oberamtmann des Saanebezirks aus Sicherheitsgründen die Bewilligung. Der IZRS reichte beim Kantonsgericht Beschwerde ein, dieses folgte der Argumentation des Oberamts.rb

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