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Das Dalerspital verliert vor Bundesverwaltungsgericht

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Autor: URS HAENNI

Freiburg Mit der Abweisung der Beschwerde des Dalerspitals hat das Bundesverwaltungsgericht die vom Staatsrat beschlossene Konzentration der Tätigkeiten für Privatkliniken bestätigt.

Während sich die Versicherer damit einverstanden erklärt hatten, wehrte sich das Dalerspital gegen die Streichung von Tätigkeiten, namentlich der Orthopädie und des Bereichs Hals, Nasen, Ohren (HNO). Nach der Ablehnung der Beschwerde gibt die Gesundheitsdirektion dem Spital bis Anfang Oktober 2011 Zeit, die betreffenden Leistungen aus dem Angebot zu nehmen.

Hannes Wittwer, Direktor des Dalerspitals, präzisiert, dass seine Institution keine Orthopädie- und HNO-Patienten mehr stationär behandeln darf. Ambulant oder etwa über die Militärversicherung wird dies weiterhin möglich sein.

Den Ausfall an Aktivitäten schätzt Wittwer auf maximal 10 bis 15 Prozent. «Wir werden es mit der Zeit substituieren können», sagt Wittwer. Er zählt dabei auf Gebiete wie Gynäkologie, Urologie, Chirurgie. Die Nachfrage in anderen Spezialgebieten sei eine Chance. «Wir werden vorsichtig sein müssen mit Einstellungen in der Pflegeabteilung», sagt Wittwer. «Es wird aber sicher nicht unmittelbar zu Entlassungen kommen. Wir haben eine hohe Auslastung.»

Das Personal wie die Direktion seien sich bewusst gewesen, dass der Entscheid hängig war; dennoch sei die Enttäuschung da, sagt Direktor Wittwer. «Einerseits weil wir einen guten Job gemacht haben, andererseits weil die Wahlfreiheit des Patienten und die Handels- und Gewerbefreiheit eingeschränkt werden.»

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