Wie lange müssen Einbürgerungswillige in der Schweiz gelebt haben? Und welche Regeln sollen für Jugendliche gelten? Seit geraumer Zeit streiten sich National- und Ständerat über die Voraussetzungen für das Schweizer Bürgerrecht. Geeinigt haben sie sich bisher erst bei den sprachlichen Voraussetzungen: Einbürgerungswillige sollen sich im Alltag in Wort und Schrift in einer Landessprache verständigen können. Nachdem der Nationalrat gestern an seinen Beschlüssen festgehalten hat, ist nun ein letztes Mal der Ständerat an der Reihe. Eine Einigung ist fraglich. sda
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