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Das elektronische Baudossier kommt

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Das neue Instrument bei der Verwaltung von Baudossiers im Kanton Freiburg heisst Friac: «Fribourg–autorisation de construire.» Mit dieser Informatikanwendung werden in Zukunft alle Baugesuche im Kanton eingereicht und behandelt. Sämtliche Parteien–Gesuchsteller, Planer, Geometer, staatliche Dienststellen und Oberämter–werden die neue Anwendung benutzen müssen, informierte Baudirektor Maurice Ropraz (FDP) gestern an einer Medienkonferenz. Baugesuche dürfen in Zukunft also nicht mehr nur in Papierform eingereicht werden. Allerdings hat das Papier noch nicht ganz ausgedient: Bis der Kanton elektronische Unterschriften formell anerkennt, braucht es weiterhin eine Kopie auf Papier. Für die Anerkennung der elektronischen Unterschrift ist derzeit ein Projekt in Ausarbeitung.

Mit der Einführung von Friac soll die Bearbeitungsdauer der Dossiers verkürzt, deren Qualität sowie die Transparenz und Nachverfolgbarkeit verbessert werden, so Ropraz. Der Staatsrat nannte dazu ein Beispiel: «Bis jetzt mussten vier Dossiers eingereicht werden, die von vier Stellen behandelt werden konnten. Neu können alle zuständigen Stellen die Dossiers gleichzeitig behandeln; das können 16 bis 18 Stellen sein, die ein Gutachten abgeben müssen.»

Gemeinsames Projekt

Wie an der gestrigen Medienkonferenz deutlich wurde, handelt es sich bei Friac um ein gemeinschaftliches Projekt des Kantons, der Oberamtmännerkonferenz, des Gemeindeverbandes sowie der Baumeister und der Architekten.

Nadia Savary, Präsidentin des Freiburger Gemeindeverbandes, sagte: «Es ist ein gemeinsamer Versuch, den Prozess effizienter zu gestalten. Dabei werden die bisherigen Rollen aller Partner respektiert: Der Kanton stellt Gutachten aus, die Oberämter entscheiden und die Gemeinden koordinieren die Dossiers.»

Der Seebezirkler Daniel Lehmann sagte im Namen der Oberamtmännerkonferenz: «Das Bedürfnis war offensichtlich, und die Prozedur wird klar verbessert.» Er sagte aber auch: «Das neue Instrument ändert nichts an der Problematik der Personalknappheit bei den Oberämtern zur Bewältigung der Dossiers.»

Freiburg hat sich für die Ausarbeitung des elektronischen Baudossiers auf die gemeinsame Plattform Camac der fünf Kantone Basel-Land, Tessin, Uri, Waadt und Neuenburg gestützt. Die Anwendung musste aber auf die Freiburger Verhältnisse angepasst werden. So kennt beispielsweise Neuenburg die Institution der Oberamtmänner nicht, welche in Freiburg eine zentrale Rolle spielen.

Gemäss Maurice Ropraz kostete die Ausarbeitung von Friac den Kanton rund 700 000 Franken. Während der Kanton für die Entwicklung und den Unterhalt der Anwendung verantwortlich ist, müssen die Gemeinden die notwendigen Computer und Bildschirme einrichten und die Internet-Verbindungen verwalten. Für die Konsultation eines Baudossiers müssen Privatpersonen weiterhin zur Gemeindeverwaltung gehen. Auch bieten die Gemeinden gegen eine Gebühr Unterstützung an, wenn ein Bürger im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens ein Baudossier selber einreicht.

Chronologie

Erst eine Pilotphase in zehn Gemeinden

Die Computerisierung der Baubewilligungsverfahren stellt die zweite Etappe zu einer Beschleunigung dar. Bereits im September 2015 wurde ein System in Betrieb genommen, welches es erlaubt, den Stand eines Baugesuchs elektronisch zu verfolgen. Zuvor hatte die kantonale Baudirektion vor allem personelle Massnahmen ergriffen, um den Weg der Dossiers zu beschleunigen.

Das jetzige Projekt Friac ist mit dem gestrigen Tag in Vernehmlassung gegangen. Zur Einführung ist nämlich eine Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes notwendig. Die Vernehmlassung dauert bis zum 1. September, die Behandlung der Gesetzesänderung durch den Grossen Rat ist auf Februar 2017 vorgesehen. Verläuft alles nach Plan, wird die Anwendung in einer Pilotphase in den zehn Gemeinden Freiburg, Treyvaux, Düdingen, Plaffeien, Murten, Mont-Vully, Bulle, Estavayer-le-Lac, Romont und Châtel-St-Denis erprobt. Ab Herbst 2017 ist ein Einsatz in allen Gemeinden möglich. Bei der Computerisierung der Bauverfahren ist noch eine dritte Phase vorgesehen: Bis 2018 ist geplant, dass zum Abschluss eines Baudossiers auch die Bezugsbewilligung elektronisch erfolgen soll.uh

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