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Das Fischen auf gewissen Flussabschnitten ist im Jahre 2009 wieder zugelassen

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Autor: Arthur Zurkinden

Ein Fischereiverbot bleibt weiterhin in der Nähe der Deponie «La Pila» bestehen, und zwar ab der Brücke «La Souche» bei der Abtei Altenryf bis zur Staumauer von Magerau (Perolles-See) sowie ab den Einmündungen der Glane und der Ärgera bis zur ersten Staumauer, die für die Fische unpassierbar ist. Dies gibt der Staatsrat in einer Mitteilung vom Mittwoch bekannt, nachdem er an seiner Sitzung vom 9. Dezember das neue Fischereireglement genehmigt hat.

Nur für den Privatkonsum

Wieder erlaubt ist das Fischen in der Kleinen Saane oberhalb der Brücke «La Souche» und in der Saane in der Stadt Freiburg. «Aus Gründen der öffentlichen Gesundheit dürfen jedoch nur Forellen, die zwischen 24 und 32 cm lang sind, gefangen werden», hält der Staatsrat fest und weist darauf hin, dass in grösseren Fischen entsprechend mehr cPCB (dioxinähnliche polychlorierte Biphenyle) enthalten sind.

«Die Fische dürfen nur für den Privatkonsum gefangen werden. Ein Verkauf oder ein Verschenken ist verboten», erklärt Jean-Daniel Wicky, Leiter des zuständigen Sektors des Amtes für Wald, Wild und Fischerei, gegenüber den FN.

Nicht für Jugendliche und schwangere Frauen

Der Staatsrat gibt mit der Lockerung des Fischereiverbotes gleichzeitig auch Empfehlungen an die Konsumentinnen und Konsumenten ab, zum «Schutze ihrer Gesundheit». Es handle sich um Empfehlungen des Kantonsarztamtes und des Kantonalen Labors, die sich mit jenen des Bundes decken. So wird Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren empfohlen, Fische aus den wieder geöffneten Abschnitten sowie aus dem Schiffenensee nicht zu konsumieren. Keine Fische sollten auch Frauen im gebärfähigen Alter, insbesondere schwangere und stillende Frauen, essen. Jean-Daniel Wicky weist darauf hin, dass der Körper das PCB-Gift nicht abbauen kann, weshalb gerade Jugendliche im Wachstumsalter auf den Konsum solcher Fische verzichten sollten.

Grenzwert neu als Toleranzwert

Der Staatsrat begründet in seiner Mitteilung auch, weshalb er das Fischereiverbot gelockert hat. So erinnert er daran, dass er sich im August 2007 gezwungen sah, ein Fischereiverbot aufgrund der PCB-verseuchten Fische auf gewissen Flussabschnitten zu verhängen. Er habe sich dabei auf die EU-Norm als Grenzwert gestützt.

Da in der Schweiz für diese Art von Giften keine Normen existieren, habe sich die Freiburger Regierung im Herbst 2007 an den Bundesrat gewandt. Dieser habe dem Staatsrat bestätigt, dass er diese Norm in schweizerisches Recht übernehmen werde. Dies sei nun mit der Revision der Verordnung über Fremd- und Inhaltsstoffe in Lebensmitteln (FIV) geschehen.

Die EU-Norm für Fische werde nun nicht mehr als Grenzwert, sondern als Toleranzwert betrachtet. «Die Übernahme des europäischen Grenzwerts als Toleranzwert bedeutet, dass ein Lebensmittel, das diesen Wert überschreitet, als verunreinigt oder sonst im Wert vermindert und nicht mehr als für die menschliche Ernährung geeignet gilt», begründet der Staatsrat die Lockerung des Verbots.

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