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«Das Gericht gibt Ihnen eine letzte Chance»

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Autor: Imelda Ruffieux

Tafers«Ich habe vieles getan, was ich nicht sollte. Jetzt muss ich es packen», sagte der angeklagte Sensler am Schluss der Verhandlung vom Dienstag. Das Strafgericht unter der Leitung von Reinold Raemy hatte ihm eine Chance gegeben, sein Leben in den Griff zu bekommen.

Der Mann war einerseits wegen mehreren Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz angeklagt. Er hat zugegeben, Heroin, Kokain, Speed, Marihuana und Haschisch gekauft zu haben. Dies hat er allein oder mit seiner Freundin konsumiert, teils auch weiterverkauft.

Freundin geschlagen

Vollgepumpt mit Alkohol und Amphetamin ist der Mann im Dezember 2006 auf seine Freundin losgegangen, hat sie geschlagen, bedrängt und bedroht. Deshalb musste er sich auch wegen Körperverletzung, Beschimpfung, Drohung und sexueller Nötigung vor Gericht verantworten. Die Tätlichkeiten gab der Angeklagte zu: «Ich schlug sie und sie schlug mich.» Die sexuelle Nötigung wies er zurück. «So etwas würde ich nie machen. Es war ein schlimmer Tag, aber ich kenne meine Grenzen.»

Er sei aus Wut, dass sie wieder Heroin gekauft habe, ausfällig geworden. «Ich habe erst Heroin genommen, als ich sie kennengelernt habe.» Vorher habe er die Finger davon gelassen, weil schon sein Bruder daran gestorben sei.

Opfer ist gestorben

Die Freundin zog denn auch bei späteren Befragungen ein Teil der Vorwürfe zurück oder relativierte sie. Die Frau konnte zu den Vorgängen nicht mehr befragt werden: Sie starb im April 2007 an einer Überdosis von Betäubungsmitteln.

Da der Angeklagte bereits vier Verurteilungen – darunter zweimal wegen Drogendelikten – hinter sich hat, musste das Gericht auch über einen allfälligen Widerruf der damals bedingt ausgesprochenen Strafen urteilen.

Neuanfang wagen

Der Mann hat in den letzten anderthalb Jahren von Aushilfsjobs und der Sozialhilfe gelebt. Eine ambulante Therapie hat er vor einem Jahr abgebrochen. Mit seiner heutigen Freundin wolle er einen Neuanfang machen, Arbeit suchen und einen geregelten Tagesablauf bekommen, sagte er. Er habe einen freiwilligen Entzug gemacht. Von früher bis zu 2,5 Gramm pro Tag habe er seinen Konsum auf rund 0,2 Gramm Heroin reduziert.

Klassische Drogenkarriere

Sein Mandant habe eine klassische Drogenkarriere hinter sich, erklärte Pflichtverteidiger Markus Meuwly in seinem Plädoyer. Nach dem Prinzip «Im Zweifel für den Angeklagten» beantragte er einen Freispruch, was die Körperverletzung, die Drohung und die sexuelle Nötigung betraf.

Er verwies auf das psychiatrische Gutachten, das seinem Mandanten eine mittlere Verminderung der Schuldfähigkeit zusprach. Die Einsatzstrafe müsse deshalb um etwa 50 Prozent gemildert werden. Er beantragte eine Aufschiebung der Strafe zu Gunsten einer ambulanten Therapie und forderte, das Bewährungshilfe anzuordnen sei. Bei der Strafe sprach sich Markus Meuwly für 160 Stunden und wegen des Widerrufs der Vorstrafen für weitere 100 Stunden gemeinnützige Arbeit aus.

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