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Das Gesetz ist bereits alltagstauglich

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Ein autistischer Junge versinkt während des Unterrichts immer wieder in seine eigene Welt, so dass er den Ausführungen der Lehrerin nicht mehr folgen kann. Sie löst das Problem pragmatisch: Der Junge sitzt jeden Tag neben einem anderen Klassenkameraden oder einer anderen Klassenkameradin. Seine Sitznachbarn sind beauftragt, den Jungen kurz anzustupsen, wenn sie merken, dass er abschweift. So verliert er den Anschluss nicht, und die anderen 23 Kinder der Klasse sind nicht überfordert, da jedes nur einmal pro Monat neben ihm sitzt.

Von diesem Beispiel hat Erziehungsdirektor Jean-Pierre Siggen (CVP) gestern an einer Pressekonferenz berichtet. Er besuchte verschiedene Freiburger Schulklassen, um zu erfahren, wie die Integration von Kindern mit einer psychischen, physischen oder geistigen Behinderung funktioniert. «Das Beispiel zeigt, dass man nicht im Voraus festlegen kann, wie und ob die Integration gelingen kann», sagte Siggen. Gleichzeitig hätten ihm die Klassenbesuche vor Augen geführt, wie divers die Sonderpädagogik ist. Die Art der Behinderung eines Kindes stelle die Lehrpersonen einer Regelklasse vor unterschiedliche Herausforderungen, und nicht in allen Fällen funktioniere die Integration.

Kaum Auswirkungen im Alltag

Der Erziehungsdirektor präsentierte gestern den neuen Gesetzesentwurf über die Sonderpädagogik. Dieser klärt Verantwortlichkeiten und gibt dem, was im Kanton Freiburg bereits seit Jahren praktiziert wird, einen rechtlichen Rahmen: In Freiburg hat sich die Integration von Kindern mit einer Behinderung in Regelklassen seit 1999 entwickelt, und auch die zehn Sonderschulen des Kantons haben sich in dieser Zeit den sich verändernden Bedürfnissen laufend angepasst.

Rund 1500 Kinder benötigen in Freiburg sonderpädagogische Massnahmen: 900 besuchen eine Sonderschule, 600 sind in Regelklassen integriert und erhalten dort Unterstützung durch Heilpädagoginnen und -pädagogen. Im Alltag dieser Kinder und der Eltern sowie der Schulen wird das Gesetz nichts grundlegend verändern, es schafft jedoch auf organisatorischer Ebene Klarheit.

Finanzen werden diskutiert

Der Gesetzesentwurf beruht auf einem Konzept, das die Erziehungsdirektion vor zwei Jahren präsentiert hatte und bei den beteiligten Partnern auf Akzeptanz stiess (siehe Kasten unter Bild).

In der Vernehmlassung zum Gesetz gingen laut Siggen 101 Stellungnahmen ein, wobei verschiedene Punkte kritisiert wurden, so etwa die Finanzierung: Ein Gesetzesartikel hatte formuliert, dass der Zugang zu den Unterstützungsmassnahmen je nach finanziellen Mitteln des Kantons gewährleistet sei. «Das haben wir gestrichen. Braucht ein Kind Unterstützung, soll es sie erhalten. Es wird Aufgabe der Verantwortlichen sein, die Bedürfnisse zu antizipieren, damit das Budget entsprechend gemacht wird», sagte Siggen.

Er erwartet aber auch im Grossen Rat, der das Gesetz wohl im März behandelt, Diskussionen zur Finanzierung: Vorgesehen ist, dass der Kanton 45 Prozent der Kosten für die Sonderpädagogik übernimmt, die Gemeinden 55 Prozent. Diese Aufteilung sei auch in anderen sozialen Bereichen üblich, so Siggen. «Einige werden sich jedoch für eine Aufteilung 50:50 starkmachen, so wie sie mit dem neuen Schulgesetz für die Regelschule gilt.»

Insgesamt wird die Einführung des Konzepts Kosten von knapp zehn Millionen Franken verursachen. Diese entstehen aufgrund der Anstellung von zwölf Assistenzpersonen: Sie kommen in Regelklassen zum Einsatz und helfen Kindern und Jugendlichen in nicht-pädagogischen Bereichen.

Chronologie

Über Umwege zum Gesetz

«Wir erreichen das Ende eines langen Wegs», sagte Erziehungsdirektor Jean- Pierre Siggen gestern bei der Präsentation des neuen Sonderpädagogikgesetzes: 2008 ging die Verantwortung für die Sonderpädagogik von der Invalidenversicherung an die Kantone über. Diese erhielten den Auftrag, ein Gesetz auszuarbeiten. 2012 präsentierte die Freiburger Erziehungsdirektion – damals noch unter Isabelle Chassot – ein erstes Konzept. In der Vernehmlassung hagelte es Kritik; von Lehrern, Logopäden, Gemeinden, der Politik. In der Folge schickte der Staatsrat das Konzept zurück an die Erziehungsdirektion. Das Amt für Sonderpädagogik überarbeitete anschliessend sieben Themenbereiche und präsentierte im März 2015 das neue Konzept.

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Konzept

Ein Dossier mit vielen unterschiedlichen Betroffenen

Die Sonderpädagogik richtet sich an Menschen ab der Geburt bis zu 20 Jahren und betrifft damit den Vorschulbereich, die obligatorische Schule und den Nachschulbereich. Logopäden, Psychologen, Psychomotorik­therapeuten, Heilpädagogen, Lehrpersonen und weitere sind an der Sonderpädagogik beteiligt. Das kantonale Konzept unterscheidet zwischen niederschwelligen und verstärkten Massnahmen. Erstere richten sich an Kinder mit Lernstörungen; die Regelschule entscheidet, welche Massnahmen für sie nötig sind. Über die verstärkten Massnahmen, die sich an Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung richten, entscheidet eine unabhängige Stelle der Erziehungsdirektion. Im Vorschulbereich kommt dem Früherziehungsdienst der Stiftung Les Buissonnets sowie den anerkannten freischaffenden Logopädinnen eine spezielle Rolle zu.

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